Google klagt gegen die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro wegen Wettbewerbsbeschränkungen im Bereich von Googles Shopping-Suche. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am 11.09.2017 den Eingang einer entsprechenden Beschwerde des US-Internetkonzerns (Az.: T-612/17).
Google soll dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern genutzt haben
Die Kommission hatte die Strafe am 27.06.2017 verhängt. Google habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht, hieß es damals. Dabei ging es um die Platzierung von Ergebnissen in der Shopping-Suche von Google. Der US-Konzern habe "seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager damals.
Redaktion beck-aktuell, 12. September 2017 (dpa).
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EU-Kommission erweitert Kartellverfahren gegen Google, Meldung der Redaktion MMR-Aktuell vom 01.08.2016, MMR-Aktuell 2016, 379903
EU-Kommission, Kartellrecht: Weitere Schritte der Kommission in Untersuchungen zum Preisvergleichsdienst und zu den Werbepraktiken von Google, EuZW 2016, 563
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EU-Kommission verhängt Rekord-Kartellstrafe gegen Google, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.06.2017, becklink 2007076
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