Automatisiertes Aufspüren von Google-Fonts-Nutzern
Laut Tagesspiegel geht es bei den Vorwürfen um ein automatisiertes Aufspüren und Abmahnen von Google-Fonts-Nutzern, die diese aus dem Internet ladbaren Schriftarten für die Gestaltung ihrer Webseite nutzen. Hintergrund ist, dass Google Fonts durch Weiterleitung von Nutzerdaten wie der IP-Adresse an Google ein "Datenleck" beinhaltet. Nachdem das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 die Nutzung von Google Fonts auf Webseiten für datenschutzwidrig gehalten hatte, ist dadurch eine Abmahnwelle über Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausgelöst worden.
Abmahnungen waren rechtswidrig
Wie der Tagesspiegel ausführt, habe der Anwalt mit einer eigens programmierten Software ganz bewusst Webseiten mit eingebundenen Google Fonts gesucht und die Ergebnisprotokolle genutzt, um eine abmahnfähige immaterielle Schädigung einer Person vorzutäuschen. Da aber keine Person gehandelt habe und durch die konkrete Absicht derartige Seiten aufzusuchen auch eine faktische Zustimmung zur Datenübermittlung vorgelegen habe, seien die Abmahnungen unter Drohung mit einem Gerichtsverfahren rechtswidrig gewesen. Der Anwalt habe mit dieser Masche und Vergleichsangeboten über 170 Euro je Fall eine Summe von 346.000 Euro eingenommen, die jetzt per Arrestbeschlüssen sichergestellt worden sei.