Gröning kann gegen Ablehnung des Gnadengesuchs vorgehen
Gegen die Ablehnung seines Gnadengesuchs kann der 96-Jährige jetzt noch beim Justizministerium in Hannover vorgehen. Das sei in der niedersächsischen Gnadenordnung geregelt, sagte die Sprecherin der Lüneburger Staatsanwaltschaft, Wiebke Bethke. "Sollte sich sein Gesundheitszustand ändern, kann er jederzeit ein neues Ersuchen stellen."
Beschwerde vor BVerfG erfolglos
Gröning droht ein baldiger Haftantritt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Dezember 2017 angekündigt, ihm zeitnah die Ladung zu schicken. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde Grönings, in der gesundheitliche Gründe gegen den Haftantritt eingewandt worden waren, abgewiesen. Damit war der Rechtsweg ausgeschöpft, es blieb nur noch ein Gnadengesuch.
Teil des großen Verbrechens Auschwitz
Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte unter anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben. Gröning sei ein Teil des großen Verbrechens Auschwitz gewesen, hatte das LG Lüneburg entschieden. Auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen ihres Gepäcks sei Beihilfe.