Ein Jahr nach der Einführung der Online-Beurkundungsverfahren wurde der gesetzliche Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht erweitert.
Nun können auch Anmeldungen zum Vereinsregister digital erfolgen. Ebenso lässt der Gesetzgeber die Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung) im Online-Verfahren zu sowie spätere beurkundungspflichtige Vorgänge, wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder über Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen.
Beurkundung via Videokonferenz
Alle Beurkundung oder Beglaubigung können von jetzt an in einer Videokonferenz mit der Notarin oder dem Notar vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument mit Online-Funktion.
Die Vertraulichkeit der Daten soll dabei genauso gewährleistet sein wie beim Notarbesuch vor Ort. Im Gegensatz zum viel kritisierten Video-Ident-Verfahren, bei welchem das Ausweisdokument nur in die Kamera gehalten werde, sei ein Vortäuschen einer falschen Identität nicht möglich, so Bormann. So könnten auch in der digitalen Welt Identitätsdiebstahl und Geldwäsche verhindert werden.
Bereits seit August 2022 können GmbHs und UGs online vor einer Notarin oder einem Notar gegründet werden. Auch Registeranmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind online schon seit einem Jahr möglich.