Glyphosat-Prozess: Bayer soll US-Kläger 80 Millionen Dollar zahlen

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat im wichtigen Großprozess um angeblich krebserregende Produkte der Tochter Monsanto eine herbe Schlappe erlitten. Die Jury des zuständigen Bundesbezirksgerichts in San Francisco urteilte am 27.03.2019 (Ortszeit), dass Monsanto für Krebsrisiken des Unkrautvernichters Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat haftbar ist und dem 70-jährigen Kläger Edwin Hardeman Schadenersatz in Gesamthöhe von 80,3 Millionen Dollar (71,4 Millionen Euro) zahlen muss.

Regulärer Schadenersatz und "Strafschadenersatz"

In der vergangenen Woche war die Jury bereits im vorentscheidenden ersten Teil des Prozesses einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass Roundup als wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung Hardemans einzustufen sei. In der zweiten Runde des Verfahrens ging es um die Haftungsfrage und darum, wie viel Entschädigung dem Kläger zusteht. Die Summe setzt sich zusammen aus 5,3 Millionen Dollar an regulärem Schadenersatz und 75 Millionen an sogenanntem Strafschadenersatz, der im US-Recht zusätzlich verhängt werden kann.

Bayer bekräftigt: Glyphosatbasierte Herbizide nicht krebserregend

Bayer zeigte sich enttäuscht und kündigte an, Berufung einzulegen. Dennoch ändere das Urteil nichts "am Gewicht von über vier Jahrzehnten umfangreicher wissenschaftlicher Arbeit und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden weltweit, welche die Sicherheit unserer glyphosatbasierten Herbizide und die Schlussfolgerung stützen, dass diese nicht krebserregend sind". Das Urteil habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle – jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten. 

Richtungsweisender "Bellwether Case"

Dennoch ist der Fall für Bayer hochbrisant, da es sich um einen richtungsweisenden "Bellwether Case" handelt. Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt.

Millionenschadenersatz schon für anderen Krebspatienten

Die Klagewelle gegen Bayer war so richtig ins Rollen gekommen, nachdem eine Geschworenenjury dem Krebspatienten Dewayne Johnson in einem anderen Verfahren im August 2018 insgesamt 289 Millionen Dollar an Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen hatte. Die Richterin senkte zwar die Strafe gegen den 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutkonzern Monsanto später auf gut 78 Millionen Dollar (69 Millionen Euro), im Grundsatz änderte sie am Urteil aber nichts. Bayer hat auch in diesem Verfahren Berufung eingelegt. 

Hat Bayer Risiken unterschätzt?

An der Börse steht Bayer wegen der vielen Glyphosat-Klagen in den USA inzwischen massiv unter Druck. Mittlerweile notiert der Börsenwert des Konzerns sogar deutlich unter den rund 63 Milliarden Dollar (56 Milliarden Euro), die die Leverkusener sich den Monsanto-Kauf hatten kosten lassen. Anleger und Analysten fragen sich, ob Bayer die Risiken der bislang teuersten Auslandsübernahme eines deutschen Unternehmens unterschätzt hat. Trotz aller Probleme verteidigt Bayer-Chef Werner Baumann die Übernahme. "Der Monsanto-Kauf war und ist eine gute Idee", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". 

Über 11.000 glyphosatbezogene Klagen gegen Monsanto

Doch das jetzige Verfahren war erst der Anfang: Bis Ende Januar 2019 wurden Monsanto in den USA glyphosatbezogene Klagen von etwa 11.200 Klägern zugestellt. Am 28.03.2019 soll bereits ein weiterer Prozess bei einem Landgericht im kalifornischen Oakland starten. Die US-Kläger stützen sich ebenfalls auf diverse Studien, insbesondere auf die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation, die Monsantos Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen einstufte.

 

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2019 (dpa).

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