Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen gesetzlich verankern

Welt­weit will die Europäische Kom­mis­si­on die Ar­beits­be­din­gun­gen und So­zi­al­stan­dards in den Lie­fer­ket­ten ver­bes­sern. Da frei­wil­li­ge Ver­pflich­tun­gen der Un­ter­neh­men zur Sorg­falts­pflicht in Dritt­staa­ten nicht zur Norm ge­wor­den sind, will sie 2021 Ge­set­zes­vor­ha­ben ein­lei­ten, damit glo­bal ope­rie­ren­de Un­ter­neh­men aus Eu­ro­pa auch ent­lang ihrer Lie­fer­ket­ten und an ihren Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten au­ßer­halb Eu­ro­pas Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Dies teilte die EU-Behörde am 06.10.2020 mit.

Neue Sorgfaltsstandards in Lieferketten erforderlich

Justizkommissar Didier Reynders und Sozialkommissar Schmit erläuterten die Pläne der Kommission für EU-weite Sorgfaltsstandards am 06.10.2020 auf der Online-Konferenz "Globale Lieferketten - Globale Verantwortung". Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüfe seine globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das habe eine Studie zu Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in den Lieferketten ergeben, die die Kommission im Februar 2020 vorgelegt hatte. “Freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen sind nicht zur Norm geworden, jetzt arbeiten wir auf verpflichtende Sorgfaltsstandards hin“, so Sozialkommissar Schmit. Arbeitsrechte würden jetzt auch in die Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten einbezogen werden, sagte der Kommissar und verwies dabei auf das Handelsabkommen EU-Vietnam. Schmit fordert die Unternehmen auf, die Rechte von Gewerkschaften in Drittstaaten zu respektieren und mit Regierungen anzusprechen.

EU will auch am Unternehmensrecht ansetzen

EU-Justizkommissar Reynders kündigte für die nächsten Wochen eine Konsultation zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in globalen Lieferketten an. Konkrete Gesetzesvorschläge sollen im kommenden Jahr folgen. “Wir werden an zwei Elementen arbeiten: zum einen am Unternehmensrecht. Es ist klar, dass sich auch die Vorstände um die langfristigen Interessen der Unternehmen kümmern müssen. Sie sollten nicht nur kurzfristig an die Aktionäre denken, sondern sich auch Gedanken machen, welche Auswirkungen ihr Unternehmen langfristig auf die Umwelt und auf die Menschenrechte hat. Der zweite Teil der Gesetzesinitiative bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Nicht nur in Europa, sondern weltweit müssen wir sehen, wie wir Regeln zu sozialen Fragen, Umweltauswirkungen und Menschenrechte schaffen können“, so Reynders.

EU will Haftung und Aufsicht

Der EU-Justizkommissar betonte weiter: “Es gibt schon nationale Gesetzgebung. Es gibt da jetzt immer mehr Druck von verschiedenen Stakeholdern, etwas zu tun. Wir wollen gesetzgeberisch tätig werden, wollen konkrete Pflichten und auch eine Haftung und Aufsicht. Wir brauchen zumindest zivilrechtliche Haftung und wir diskutieren sogar eine strafrechtliche Haftung.“

Redaktion beck-aktuell, 7. Oktober 2020.