"Strukturelles Problem angehen": djb fordert Reformen bei Bundesrichterwahlen

Die Gleichstellung von Frauen an den obersten Bundesgerichten habe sich zwar verbessert. Ausreichend seien die Fortschritte aber noch nicht. Das sagt der Deutsche Juristinnenbund (djb) in einer Stellungnahme und fordert Reformen.

Die Unterrepräsentanz von Frauen an den obersten Gerichten der Bundesrepublik sei ein strukturelles Problem, das endlich angegangen werden müsse, erklärte djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Deswegen sei ein transparenteres und gerechteres Wahlverfahren für Richterinnen und Richter dringend geboten. Sie zählte auf, dass zwar am BAG und am BSG eine annähernd paritätische Besetzung erreicht sei, am BVerwG, dem BGH und dem BFH dagegen liege der Anteil der Richterinnen unter 40%.

Bereits seit dem Jahr 2006 setze sich der djb mit seinem Projekt "Frauen in die Roten Roben" dafür ein, dass Frauen bei der Besetzung von Stellen an obersten Bundesgerichten angemessen berücksichtigt werden. Ziel sei, bei jeder Wahl quotierte Vorschläge zu erreichen: Für jede Stelle solle je eine Frau und ein Mann vorgeschlagen werden.

djb beklagt intransparente Verfahren

Um eine bessere Gleichstellung zu erreichen, fordert der djb in seiner Stellungnahme eine umfassende Reform des Richterwahlverfahrens. Dieses sei bislang durch Intransparenz und unklare Kriterien geprägt. Notwendig seien verbindliche und veröffentlichte Anforderungsprofile, paritätisch besetzte Wahlgremien, die Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten in allen Phasen des Auswahlprozesses sowie eine gesetzlich verankerte Begründungspflicht der Entscheidungen.

Probleme sieht der djb nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in der Landesjustiz. Nur mit diskriminierungsfreien Beförderungsentscheidungen, gesetzlich geregelten Anforderungsprofilen und transparenten Beurteilungsverfahren könne man den Pool qualifizierter Frauen für Spitzenpositionen nachhaltig stärken, heißt es in der Stellungnahme.

Gleichstellung sei kein freiwilliges Ziel, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, auch bei der Wahl von Bundesrichterinnen und -richtern, so Dr. Stefanie Killinger, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung. Eine Reform sei überfällig und dazu notwendig, um eine unabhängige, diskriminierungsfreie Justiz im Sinne von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG zu gewährleisten.

Redaktion beck-aktuell, kw, 4. September 2025.

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