Schule in Berlin verbietet sichtbares Beten: GFF klagt wegen Diskriminierung

Ein Berliner Gymnasium verbietet die "demonstrative Ausübung religiöser Riten". Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält das Gebetsverbot für diskriminierend und hat geklagt. 

Ein Ganztagsgymnasium im Berliner Bezirk Mitte verbietet in seiner Schulordnung das sichtbare Beten. Wie die GFF berichtet, gebe die Schule an, die Maßnahme "im Interesse des Schulfriedens" getroffen zu haben. Die Regelung sei zwar allgemein formuliert, aus Sicht der GFF richtet sie sich aber de facto gegen muslimische Schülerinnen und Schüler, die das tägliche Beten als religiöse Pflicht empfinden. Das Verbot diskriminiere Schülerinnen und Schüler aufgrund der Religion, der ethnischen Herkunft und rassistischer Zuschreibungen und sei darüber hinaus unverhältnismäßig.

Mit der Verbandsklage nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) will die GFF feststellen lassen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind. Es sei ein tiefer Eingriff in die Grundrechte muslimischer Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich zum Gebet verstecken müssten, so die GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista. Die Aufgabe der Schule sei es, den Schülerinnen und Schülern religiöse Vielfalt und gegenseitiges Verständnis zu vermitteln. Durch ein Verbot entziehe sich die Schule dieser Aufgabe und nehme den Kindern die Möglichkeit, den Umgang mit Konflikten zu erlernen.

Bereits 2023 hatte die GFF Berliner Schuldordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft und über 20 beanstandet. Die meisten Schulen änderten ihre Regelungen daraufhin.

Redaktion beck-aktuell, kw, 16. Oktober 2025.

Mehr zum Thema