Gewerkschaft will Diesel-Fahrverbote mit Drei-Punkte-Plan verhindern

Die Industriegewerkschaft IG BCE hat einen Drei-Punkte-Plan vorgelegt, um drohende Fahrverbote für Dieselautos in Städten zu verhindern. "Niemand darf dafür bestraft werden, dass er einst in bestem Treu und Glauben einen Diesel gekauft hat", sagte der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, am 22.02.2018. Millionen Pendler seien auf ihre im Betrieb vergleichsweise günstigen und CO2-armen Diesel-Fahrzeuge angewiesen und derzeit zutiefst verunsichert.

Einführung einer "blauen Plakette" gefordert

Konkret fordert die Gewerkschaft die Einführung einer "blauen Plakette", mit der pauschale Fahrverbote verhindert werden könnten. Moderne Diesel wären dann von möglichen Fahrverboten ausgenommen. Die Bundesregierung lehnt eine solche Plakette bisher ab.

Gewerkschaft: Kostendeckung durch Modernisierungsprämie und Vertrauenszuschuss

Der Bund muss aus Sicht der Gewerkschaft außerdem einheitliche Kriterien an Grenzwerte formulieren. Fahrzeuge, deren Schadstoff-Ausstoß darüber liege, müssten so nachgerüstet werden, dass sie ebenfalls eine "blaue Plakette" erhalten könnten. Die Kosten für eine Nachrüstung bis hin zum Einbau zusätzlicher Abgasreinigungssysteme dürften nicht beim Kunden verbleiben. "Uns schwebt eine staatliche Modernisierungsprämie vor, ergänzt um einen Vertrauenszuschuss der Autobauer", sagte Vassiliadis.

Autoindustrie soll für Nachrüstung manipulierter Diesel zahlen

Die Kosten für die Nachrüstung vorsätzlich manipulierter Diesel-Fahrzeuge müssten die Hersteller komplett tragen, so die Gewerkschaft weiter. Die Autoindustrie lehnt Umbauten direkt am Motor auch unter Hinweis auf hohe Kosten derzeit ab.

BVerwG entscheidet zu Fahrverboten

Die Gewerkschaft fordert außerdem eine Selbstverpflichtung von Herstellern und Autohandel zur Rücknahme von Modellen, die technisch nicht soweit nachrüstbar sind, dass sie eine "blaue Plakette" erhalten könnten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 27.02.2018 darüber entscheiden, ob Fahrverbote für Dieselautos für bessere Luft in Städten rechtlich zulässig sind (Az.: 7 C 26.16 und 7 C 30.17).

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2018 (dpa).

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