Neue Regelungen seit fast zwei Jahren in Kraft
Vor bald zwei Jahren – am 01.07.2017 – traten in Deutschland neue Regeln zur Vermögensabschöpfung in Kraft. "Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es – anders als zuvor – nun auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, noch nicht nachgewiesen werden kann", erläuterte das Bundesjustizministerium.
Barley: Illegal erlangtes Vermögen leichter zu beschlagnahmen
Aus Sicht von Ressortchefin Katarina Barley (SPD) war die Reform ein wichtiger Schritt gegen die organisierte Kriminalität und deren Finanzquellen. "Was durch Straftaten erlangt wird, kann die Justiz nun deutlich leichter beschlagnahmen und einziehen als früher. Ermittler können jetzt schnell und effektiv zugreifen. Erfolge sehen wir bereits. Das zeigt einmal mehr: Verbrechen lohnt sich nicht", teilte Barley der Deutschen Presse-Agentur mit.
Malchow beklagt Unsicherheiten in rechtlicher Anwendung
Malchow sagte, dank der Reform seien die entsprechenden Regelungen zwar klarer und verständlicher geworden. Nötig sei nun aber mehr Aus- und Fortbildung, damit Ermittler Sicherheit in der rechtlichen Anwendung bekommen. Auch fehle noch Rechtsprechung zu dem Thema.
Mit Geld aus Clan-Straftaten gekaufte Immobilien wurden bereits beschlagnahmt
Aufsehenerregend war zuletzt die Beschlagnahme von Immobilien und Mieteinnahmen im Kampf gegen Clankriminalität in Berlin. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht davon aus, dass die Immobilien mit Geld aus Straftaten wie einem Sparkasseneinbruch von 2014 gekauft und damit in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht wurden. Im Fokus der Ermittler steht dabei eine arabischstämmige Großfamilie. Wegen Diebstahls einer Goldmünze im Millionenwert aus dem Berliner Bode-Museum wird drei Mitgliedern des Clans derzeit der Prozess gemacht.
Zahlen zu beschlagnahmten Geldern schwankend
Bundesweite Zahlen zur Höhe eingezogenen Geldes aus Straftaten gibt es nicht. Soweit Zahlen aus einzelnen Bundesländern verfügbar sind, schwanken sie im Jahresvergleich mitunter deutlich. Die Höhe hänge stark von der Zahl der jeweiligen Verfahren in einem Jahr ab, erklärte etwa ein Sprecher des Justizministeriums in Hessen. Im Jahr 2018 hatte die hessische Justiz rund 7,8 Millionen Euro aus Straftaten sichergestellt. Im Jahr davor waren es knapp 4,3 Millionen Euro. Einen Rückgang gab es hingegen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen: Die dortigen Ermittlungsbehörden hatten 2018 rund 77 Millionen Euro an illegalem Vermögen abgeschöpft. 2017 waren es noch gut 192 Millionen Euro.