Gesundheitsministerium kokretisiert Pläne für Verbot von "Therapien" gegen Homosexualität

Das geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle nimmt Gestalt an. Bei unter 16-Jährigen sollen diese umstrittenen Methoden grundsätzlich untersagt werden. Das sieht ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Es soll noch dieses Jahr ins Kabinett eingebracht werden, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am 04.112019 in Berlin sagte. Oppositionsparteien begrüßten das, kritisierten allerdings Ausnahmen von dem Verbot, die im aktuellen Entwurf vorgesehen sind.

Spahn verweist auf eigene Vita

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am selben Tag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), sogenannte Konversionstherapien sollten soweit wie möglich verboten werden. "Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid.“ Im Februar 2019 hatte er der "taz" gesagt, Homosexualität sei keine Krankheit. "Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins.“

Noch immer Tausende Betroffene pro Jahr

Konversionstherapien werden nach Einschätzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die unter anderem die Geschlechterforschung fördert, immer noch bei Tausenden Betroffenen jedes Jahr in Deutschland angewendet. Dabei wird versucht, Homosexuelle durch fragwürdige Methoden umzuerziehen. Das reicht nach Angaben der Stiftung von "Therapien“ im familiären Umfeld und Sitzungen bei Coaches oder Therapeuten, über Gebete bis hin zu Dämonenaustreibung. Betroffene berichten von schweren psychischen Nachwirkungen und sogar von Suizidgedanken in Folge solcher Methoden.

Kein Therapieverbot für Erwachsene

Konkret geplant ist nun, dass neben dem grundsätzlichen Verbot von Konversionstherapien bei unter 16-Jährigen, diese Methoden auch bei 16- bis 18-Jährigen nicht mehr angewendet werden dürfen. Ausnahmen sollen gelten, wenn der Behandler nachweist, dass der oder die Betroffene über die notwendige Einsichtsfähigkeit in Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Für Erwachsene ist kein Verbot geplant. Das wird mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen begründet.

Kritik von Linken und Grünen

Die geplanten Ausnahmen werden von Linken und Grünen kritisiert. "An dieser Stelle muss der Gesetzentwurf zwingend nachgebessert werden“, forderte die in der Linksfraktion zuständige Abgeordnete Doris Achelwilm ebenfalls am 04.11.2019. Ihre Kollegin von den Grünen, Ulle Schauws, sagte, Jugendliche könnten zum Beispiel von ihren Eltern unter Druck gesetzt werden. Deshalb würde eine Ausnahmeregelung für 16- bis 18-Jährige an der Realität vorbeigehen.

FDP fordert rasche Umsetzung des Gesetzes

Der Fachpolitiker der FDP-Fraktion, Jens Brandenburg, forderte Tempo bei der Umsetzung: "Die menschenverachtenden Konversionstherapien müssen noch Anfang 2020 verboten werden.“ Konversionsverfahren seien ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. "Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen.“

Auch Bundesrat für Verbot von Konversionstherapien

Wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministeriums und eine Expertenkommission waren zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot von Konversionstherapien aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich sei. Auch die Bundesländer hatten sich im Bundesrat dafür ausgesprochen.

Redaktion beck-aktuell, 5. November 2019 (dpa).

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