Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform mit Änderungen

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst. Die Abgeordneten verständigten sich in den Beratungen mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 01.07.2025 wirksam werden.

Entlastungsbudget für Eltern pflegebedürftiger Kinder ab 2024

In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 01.01.2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5% abgesenkt werden.

Festsetzung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung durch Verordnung

Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss sie dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung.

Digitales Erhebungsverfahren für Differenzierung nach Kinderzahl

Um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten. Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.

Vorlage soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden

Insgesamt billigte der Ausschuss am Mittwoch zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Änderungsanträge von Union und Linken fanden keine Mehrheit. Für den Gesetzentwurf votierten die Ampel-Koalition, die Opposition stimmte dagegen. Die Vorlage soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2023.