Gesundheitsausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung, der es schwer kranken Patienten künftig ermöglichen soll, auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden zu können. Wie der parlamentarische Pressedienst berichtete, wurde die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (BT-Drs. 18/8965) am 18.01.2017 im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am 19.01.2017 verabschiedet werden.

Versorgung auch mit Dronabinol oder Nabilon in Ausnahmefällen möglich

Cannabis ist eine Droge, die bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.

Anbau zu medizinischen Zwecken erlaubt

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2017.

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