Geplante Regelung mehrfach geändert
Wie der Pressedienst des Bundestags berichtet, wurden in der Schlussberatung noch 19 Änderungsanträge beschlossen. Ein zentraler Bestandteil des ursprünglichen Entwurfs wurde in den Beratungen wieder gestrichen. Bei neuen Medikamenten sollte die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung nur noch bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 250 Millionen Euro gelten. Bei Umsätzen über diesem Wert wären Rabatte fällig geworden. Auf diese Regelung wird nun verzichtet.
Keine Geheimhaltung der vereinbarten Erstattungsbeträgen für Arzneimittel
Dafür werden die vereinbarten Erstattungsbeträge für Arzneimittel nun doch öffentlich gelistet. Ursprünglich war hier Geheimhaltung vorgesehen, um den Pharmastandort Deutschland zu stärken und Spielraum für die Preisvereinbarung zu schaffen. Nach Kritik in der Expertenanhörung zu dem Gesetz nahmen die Regierungsfraktionen von diesem Plan wieder Abstand.
Preismoratorium verlängert
Dem Gesetzentwurf zufolge wird das seit 2010 geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Arzneimittel bis Ende 2022 verlängert. Erhöht ein Hersteller den Abgabepreis, steht den Kostenträgern ein Preisabschlag in derselben Höhe zu. Dies betrifft jene Medikamente, für die noch kein Festbetrag festgelegt worden ist. Allerdings wird ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate neu eingeführt.
Änderungen bei Nutzenbewertung
Künftig sollen außerdem die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung stärker berücksichtigt werden. Für Antibiotika wird zudem die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung mit einbezogen. Im Fall neuer Forschungsergebnisse wird die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens verkürzt. Ärzte sollen ferner besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden.
Keine Ausschreibungen mehr für Zytostatika
Was Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) angeht, entfällt die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen. Das soll die Versorgungssicherheit erhöhen. Bislang können Kassen die Herstellung und Lieferung der kostspieligen Zytostatika mit Hilfe von Ausschreibungen an jene Apotheken mit dem günstigsten Preis vergeben.
Möglichkeit für Rabattverträge eröffnet
Zugleich werden jedoch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten über die sogenannte Hilfstaxe für Apotheker erweitert. Auch die Impfstoff-Ausschreibungen fallen nach einer jüngsten Änderung künftig weg.
Gesetz soll 2017 in Kraft treten
Um Lieferengpässe zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden die Möglichkeit, von den Arzneimittelherstellern Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einzufordern. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.