Gestohlene Goldmünze aus Bode-Museum: LG Berlin weist Eigentümer-Klage gegen Versicherung ab

Der Eigentümer der gestohlenen Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum ist vor dem Landgericht Berlin mit einer Klage gegen seine Versicherung auf vollständigen Schadenersatz gescheitert. Die Versicherung hatte bisher nur 20% der Versicherungssumme ausgezahlt. Das LG verneinte aber wegen ungenügender Sicherheitsmaßnahmen im Museum und der damit verbundenen Gefahrerhöhung einen Anspruch (Urteil vom 17.03.2020, Az.: 4 O 63/19).

Sicherheitsmaßnahmen im Museum unzureichend

Das Gericht argumentierte, die Sicherheitsmaßnahmen im Museum seien vernachlässigt worden. So sei die elektronische Überwachung des bei dem Einbruch benutzten Fensters seit längerem defekt gewesen. Das habe zu einer Erhöhung des Risikos geführt. Dieses Sicherheitsniveau sei vom Bode-Museum auch nicht durch andere Schutzmaßnahmen ausgeglichen worden. Weiter hieß es, daraus resultiere, "dass sich auch der Eigentümer der Goldmünze diese Gefahrerhöhung mit der Folge zurechnen lassen müsse, dass der vertragliche Leistungsanspruch gegen den Versicherer ausgeschlossen sei".

Nur fünf Exemplare geprägt

Der Privateigentümer der Goldmünze, der die Münze an das Museum ausgeliehen hatte, erhielt von der Versicherung nach deren Angaben bisher 800.000 Euro. Er verlangte weitere 3,36 Millionen Euro. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hatte sich als Trägerin des Bode-Museums der Klage angeschlossen. Die Stiftung sieht die Versicherung in der Pflicht, den Schaden vollständig zu ersetzen. Zu der mündlichen Verhandlung im Februar war auch der 73-jährige Eigentümer der Münze, Boris Fuchsmann, erschienen. "Ich vermisse die Münze, das war ein ganz besonderes Stück", sagte der Sammler am Rande des Prozesses. Nur fünf Exemplare waren in Kanada geprägt worden. Die Stiftung teilte mit, sie prüfe bereits mögliche weitere Schritte.

LG Berlin, Urteil vom 17.03.2020 - 4 O 63/19

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2020 (dpa).