Empfehlung der Mindestlohnkommission umgesetzt
Danach werde der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben und steige dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf brutto 10,45 Euro. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020.
Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt
Die Anpassung orientiere sich an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern, so Heil.