Gesetzlicher Mindestlohn steigt stufenweise

Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 in vier Halbjahresschritten auf 10,45 Euro brutto pro Stunde. Das Bundeskabinett hat dazu am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.

Empfehlung der Mindestlohnkommission umgesetzt

Danach werde der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben und steige dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf brutto 10,45 Euro. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020.

Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt

Die Anpassung orientiere sich an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern, so Heil.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2020.