Gesetzliche Neuregelungen zum September 2021
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Aktuell gilt noch die 3G-Regel: Sie soll einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen verhindern: Nur Geimpfte, Genesene und Getestete erhalten Zutritt zu Veranstaltungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Innengastronomie. Außerdem sollen mehr Frauen in Führungspositionen gelangen und Nachfahren von NS-Verfolgten können die deutsche Staatsbürgerschaft leichter erhalten. Diese und andere Änderungen treten laut Bundesregierung im September 2021 in Kraft.

Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete

Seit dem 23.08.2021 gilt die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete erhalten Zutritt bei Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, zur Innengastronomie und zu Beherbergungen, zu Veranstaltungen, Festen und Sport in Innenräumen sowie bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie beispielsweise beim Friseurbesuch. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also einen aktuellen Test vorlegen.

Unrecht wiedergutmachen

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird geändert. Im Ausland lebende Nachkommen deutscher Nationalsozialismus-Verfolgter, die bislang keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung haben, können künftig leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dazu wurde eine neue Grundlage auf Wiedergutmachungseinbürgerung geschaffen, die jetzt in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass im Ausland lebende Nachkommen deutscher NS-Nationalsozialismus-Verfolgter, die bislang keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Abs. 2 GG haben, künftig leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

Mehr Frauen in Führungspositionen

Bei großen Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind, soll ab vier Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein. Denn in den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen weiterhin kaum vertreten, moniert die Bundesregierung. Bereits seit vier Jahren gilt für Aufsichtsräte eine Frauenquote und die Verpflichtung zur Förderung weiblicher Führungskräfte.

Schutz bei Online-Lebensmittelhandel

Der Handel mit Lebensmitteln auf Onlineplattformen wird künftig stärker überwacht. Produkte sollen besser rückverfolgt werden können. Wichtige Teile des Gesetzes sind zum 10.08.2021 in Kraft getreten.  Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie weitere Vorschriften werden in erster Linie an geltendes EU-Recht und die Rechtsprechung angepasst. Im Einzelnen gibt es Änderungen in bei den Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und kosmetische Mittel, amtliche Kontrollrechte mit ausführlichen Regelungen zu Maßnahmen im Verdachtsfall sowie nach Feststellung eines Verstoßes, schärfere Rückverfolgbarkeitsinformationen und eine Verbesserung der Überwachung des Online-Handels mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Klarstellungen in Bezug auf die Information der Öffentlichkeit sowie eine Straffung von Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich unerwünschten Stoffen.

Neue Energieeffizienzkennzeichnung für Lampen und Leuchten

Ab dem 01.09.2021 werden Leuchten und Lampen wieder in die Klassen A bis G eingeteilt. Die bisherigen Plusklassen A+, A++ und A+++ entfallen. Die Umstellung begann bereits ab März 2021 für Waschmaschinen, Fernseher und Spülgeräte. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2021.