Gesetzliche Neuregelungen zum September 2019

Neue Sicherheitsbestimmungen beim Online-Banking, neue Bedarfssätze für Asylbewerber: Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten zum 01.09.2019 in Kraft. Einen Überblick gibt die Bundesregierung in ihrer Mitteilung vom 27.08.2019.

Starke Kundenauthentifizierung beim Online-Banking

Ab dem 14.09.2019 ist es verbindlich: Kunden müssen sich aufgrund der EU-Zahlungsrichtlinie bei Geschäften mit Banken im Netz zweifach identifizieren. Neben der Eingabe von Nutzerkennung beziehungsweise PIN ist beispielsweise eine TAN einzugeben, die mittels App, SMS oder eines sogenannten TAN-Generators neu erzeugt wurde. Die Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen gelten bei Kleinstbeträgen. Für Kreditkartenzahlungen bei Einkäufen im Netz verbleibt es zunächst bei den einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist, um ihnen die Umstellung auf die starke Kundenauthentifizierung zu erleichtern.

Neue Bedarfssätze für Asylbewerber

Zum 01.09.2019 werden die Bedarfssätze für Asylbewerber neu festgesetzt. Die Geldleistung für Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, sinkt von 354 auf 344 Euro. Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden künftig als Sachleistung erbracht. Außerdem wird die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Sie können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Ausreisepflicht besser durchsetzen  

Bereits am 21.08.2019 ist das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Danach ist es Behörden künftig leichter möglich, abgelehnte Asylbewerber zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Gewahrsam zu nehmen. Straffällige Asylbewerber können schneller ausgewiesen werden. Wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, hat mit Sanktionen zu rechnen.

Passentzug für Terrorkämpfer  

Am 09.08.2019 ist eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, wonach Deutsche mit Doppelpass die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen. Außerdem ist das Staatsangehörigkeitsgesetz um die Anforderung zur "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ergänzt worden. Damit sind künftig vor allem Mehr- oder Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen.

Bessere Registrierung von Asylsuchenden

Am 09.08.2019 ist auch ein Gesetz zur Verbesserung des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken in Kraft getreten. Damit wird die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden verbessert. Zudem wird die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten vereinfacht und Verfahren beschleunigt.

Mehr Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Seit dem 13.08.2019 gelten neue Regeln zu Sicherheitsstufen und -maßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in entsprechenden Anlagen. Schwerpunkt sind gentechnische Arbeiten mit Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren in geschlossenen Systemen, etwa in der Grundlagenforschung, angewandten Forschung, Bioökonomie und Pharmazie.

Besserer Schutz vor gefälschten Arzneimitteln

Bessere Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden, stärkere Kontrollen von Apotheken und Herstellbetrieben: Das am 16.08.2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung enthält ein Bündel von Maßnahmen, um Patienten vor gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln besser zu schützen. 

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2019.