Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober 2021
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Zum Oktober gibt es einige Neuregelungen: Nach den Soforthilfen der Bundesregierung für die Betroffenen der Flutkatastrophe beginnt nun die Aufbauhilfe. Für die Dauer der pandemischen Lage bleiben die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen. Impftermine können künftig während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Der Schutz bei Vertragsabschlüssen und Inkassoverfahren wird verbessert. Und das Strafgesetzbuch wird um neue Straftatbestände ergänzt.

Hilfe für Opfer der Hochwasserkatastrophe

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli stehen für den Wiederaufbau im nationalen Solidaritätsfonds nun bis zu 30 Milliarden Euro bereit. Mit der "Aufbauhilfe 2021" soll nach Mitteilung der Bundesregierung die Infrastruktur wiederhergestellt werden. Auch Entschädigungen sollen daraus finanziert werden. Das Gesetz ist am 15.09.2021 in Kraft getreten.

Aufbauhilfeverordnung 2021

Die "Aufbauhilfeverordnung 2021" regelt, wie die bereitgestellten Mittel zwischen den vom Hochwasser betroffenen Ländern verteilt und welche Schäden berücksichtigt werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 16.09.2021 können der Bund und die entsprechenden Länder eine Verwaltungsvereinbarung mit detaillierten Regelungen und Verfahrensvorschriften für die einzelnen Aufbauprogramme der Länder schließen.

Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen

Die Bundesregierung will landwirtschaftliche Betriebe unterstützen, denen es nach den diesjährigen starken Regenfällen und dem Hochwasser an Futter für ihre Tiere mangelt. Sie können nun auch ökologische Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter nutzen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung ist am 22.09.2021 in Kraft getreten.

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird angepasst

Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bleiben für die Dauer der pandemischen Lage – längstens bis zum 24.11.2021 – bestehen. Neu ist: Unternehmen sollen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen.

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 01.11.2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab 11.10.2021 müssen Schnelltests, die Ungeimpfte oft beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen brauchen, in der Regel selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie für alle, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter zwölf Jahren.

Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Am 29.09.2021 ist die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft getreten. Mit der Regelung werden die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 auf alle Betriebe ausgeweitet, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Verlängert wird außerdem die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber bis zum Ende des Jahres.

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – davor sollen Verbraucher besser geschützt werden. Das kann Handyverträge genauso betreffen wie Energielieferverträge oder Verträge für Fitnessstudios und Zeitungs-Abos. Das Gesetz tritt in Teilen zum 01.10.2021 in Kraft.

Schutz vor zu hohen Inkassokosten

Verbraucher und Verbraucherinnen sollen künftig vor unverhältnismäßig hohen Inkasso-Kosten besser geschützt werden. Vor allem sollen nach Angaben der Bundesregierung diejenigen entlastet werden, die sich um einen zügigen Ausgleich ihrer Schulden bemühen. Auch gelten für kleinere geforderte Beträge geringere Gebühren. Wichtige verbraucherrelevante Teile des Gesetzes treten zum 01.10.2021 in Kraft.

Ergänzungen des Strafgesetzbuches

Sogenannte Feindeslisten zu verbreiten, steht jetzt unter Strafe. Außerdem wurde ein Straftatbestand eingeführt für die Verbreitung und den Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Aufgenommen im Strafgesetzbuch ist zudem der Tatbestand der sogenannten verhetzenden Beleidigung. Das Gesetz ist am 22.09.2021 in Kraft getreten.

Stalking

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste den Tätern "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden "wiederholt" zu belästigen und dessen Leben damit "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale "Cyberstalking" ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Kronzeugenregelung zur Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

Energiekostenvergleich

Größere Tankstellen sind vom 01.10.2021 an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Neugeborenen-Screening

Ab 01.10.2021 wird die Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen bei Babys in den ersten Lebenstagen erweitert. Sie umfasst künftig auch die Sichelzellenkrankheit, bei der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut Sauerstoff transportieren können. Neu auf Kassenkosten umfasst das Screening außerdem die spinale Muskelatrophie, bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben.

Hepatitis-Tests

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben ab 01.10.2021 den Anspruch, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Dieses Angebot ist neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups, den man alle drei Jahre machen kann.

Elektronisches Rezept

Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 01.10.2021 an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.

Soziale Netzwerke

Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 01.10.2021 auf 17,47 Euro.

Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet

Das Betreiben von Handelsplattformen im Internet, deren Zweck ausschließlich darauf ausgerichtet ist, die Begehung bestimmter Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern, steht seit dem 01.10.2021 unter Strafe. Der neu gefasste § 127 Strafgesetzbuch führt die von ihm erfassten rechtswidrigen Taten wie Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornographie abschließend auf.

Redaktion beck-aktuell, 29. September 2021 (ergänzt durch Material der dpa).