Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober 2018

Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt. Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher künftig umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Wie die Bundesregierung am 27.09.2018 mitteilte, gelten diese und andere Neuregelungen ab Oktober 2018.

Niedrigere Grenzwerte für Blei in Spielzeug

Kinder sollen künftig besser vor giftigen Schwermetallen geschützt werden. Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die Europäische Union ab dem 28.10.2018 deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.

Kosten für Zahlungskonten sollen transparenter werden

Ab dem 31.10.2018 müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite. Das neue Zahlungskontengesetz setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie um.

Mehr Informationen zu Versicherungsprodukten 

Versicherer müssen spätestens ab dem 01.10.2018 die neuen Regeln der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind detailliertere Informationen erforderlich. Zwischen Provisions-Versicherungsvermittlung und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen und es besteht die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können.

Warmwasserbereiter: Neue Grenzwerte für Stickstoffoxid-Ausstoß

Für konventionelle Warmwasserbereiter ist die dritte Stufe der Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung in Kraft getreten. Seit dem 26.09.2018 gelten neue Grenzwerte für Stickstoffemissionen: Warmwasserbereiter mit gasförmigen Brennstoffen dürfen 56 Milligramm (mg) pro Kilowattstunde (kWh), Warmwasserbereiter mit flüssigem Brennstoff 120 mg/kWh nicht überschreiten. Bereits seit dem 26.09.2015 müssen Warmwasserbereiter das EU-Energieeffizienzlabel aufweisen.

Redaktion beck-aktuell, 28. September 2018.