Gesetzliche Neuregelungen zum Dezember 2019

Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche zur Sicherstellung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und strengere Lebensmittelkontrollen: Über diese und weitere gesetzliche Neuregelungen, die zum Dezember 2019 in Kraft treten, informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 29.11.2019.

Nachunternehmerhaftung: Paketboten besser abgesichert

Um die Arbeitsbedingungen für Paketboten zu verbessern, gilt seit dem 23.11.2019 das neue Paketboten-Schutz-Gesetz, das eine Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche regelt. Danach müssen Generalunternehmer, insbesondere die großen Paketdienstleister, künftig Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzahlen. Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien und von Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat.

Strengere Regeln bei der Lebensmittelkontrolle

Ferner werden die Lebensmittelkontrollen in der Europäischen Union ab dem 14.12.2019 deutlich verschärft. Die neuen Regeln der EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) schaffen ein umfassendes und einheitliches Kontrollsystem für die gesamte Lebensmittelversorgungskette. In allen Bereichen werden unangekündigte und risikoorientierte Kontrollen durchgeführt, die sich neben der Lebensmittelsicherheit künftig auch auf betrügerische Praktiken ("Food Fraud") konzentrieren. Hinweisgeber (Whistleblower), die auf Missstände hinweisen, werden besser vor Diskriminierung geschützt.

Bessere Löhne in der Pflege

Am 29.11.2019 tritt zudem das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft, um für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften zu sorgen und den Pflegeberuf so auch attraktiver zu machen. Dazu sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder einen flächendeckenden Tarifvertrag, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt, oder die Bezahlung in der Pflege wird insgesamt über höhere Lohnuntergrenzen angehoben.

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2019.

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