Gesetzliche Neuregelungen zum Dezember 2017

Der letzte Monat des Jahres 2017 bringt auch ohne neue Regierung gesetzliche Änderungen: Das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit tritt in Kraft. Und Telefonie- und Internetverträge müssen künftig auf der Rechnung über die Kündigungsfrist informieren.

Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit

Am 01.12.2017 tritt das gemeinsame Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit in Kraft. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme koordiniert - für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.

Mehr Transparenz bei Kündigung von Telefon und Internet

Ab Dezember 2017 müssen Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen ihre Bestandskunden auch auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Dies gilt bei einer Laufzeit der Verträge von mehr als einem Monat. Dabei müssen die Anbieter ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Redaktion beck-aktuell, 28. November 2017.

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