Gesetzliche Neuregelungen zum August
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© Oliver Berg / dpa

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus der EU, die Erhöhung der Berufsausbildungshilfen, ein attraktiveres Aufstiegs-BaföG und die Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren sind einige der Themen, die im August 2020 neue gesetzliche Reglungen erfahren.

Mehr Schutz für entsandte Arbeitnehmer

Nach Deutschland entsandte Beschäftigte haben von nun an Anspruch auf einen Tariflohn. Das geht aus der geänderten EU-Entsenderichtlinie hervor. Zudem erhalten sie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schmutz- und Gefahrenzulagen. Reisekosten für Dienstreisen im Inland übernehmen die Unternehmen - Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland künftig nach zwölf Monaten Beschäftigung alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Eine Ausnahme sind die Fernfahrer. Am 30.07.2020 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Bessere Unterstützung für Azubis

Ab 01.08.2020 erhöhen sich die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung sowie die Kinderbetreuungskosten während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme steigen. Zudem gibt es höhere Zuschüsse zur Vergütung an Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen.

Reform des Aufstiegs-BaföG

Mit der Reform des Aufstiegs-BaföG verdoppelt sich zum einen der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag, zum anderen erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro. Außerdem sind ab August 2020 die Möglichkeiten zur Stundung oder zum Erlass bei der Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Mittel nun größer. Außerdem ist eine Förderung bis zum "Master-Niveau" über alle Stufen der beruflichen Qualifizierung hinweg möglich.

Strengere Prüfung von Investitionen

Abflüsse von Informationen oder Technologien verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können – eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes soll dieses Ziel erreichen. Die Regelungen gelten für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Investoren außerhalb der EU.

Europäische Staatsanwaltschaft kann Arbeit aufnehmen

Korruption, Betrug, Geldwäsche: Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedsstaaten sollen künftig von einer unabhängigen, dezentralen Behörde verfolgt werden. Mit Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird erstmals eine unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union geschaffen, die voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das entsprechende Gesetz ist am 17.07.2020 in Kraft getreten.

Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren

Positive Corona-Tests bei Haustieren sind seit dem 03.07.2020 meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Pflicht, ein Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht.

Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 03.08.2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya mit dem Wirkstoff Thiacloprid. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 03.03.2021. Die Europäische Kommission hatte die Zulassung für Thiacloprid, ein hochwirksames Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide, für den europäischen Markt beendet.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2020.