Neue Musterfeststellungsklage
Verbraucher können sich künftig leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Ab dem 01.11.2018 gilt die sogenannte Musterfeststellungsklage. Sind in einem Fall viele Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen.
Grenzwert für Phenol in Kinderspielzeug gesenkt
Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, wird ab dem 04.11.2018 der Grenzwert für Phenol gesenkt. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Außerdem muss das Spielzeug ab dem 26.11.2018 weniger Bisphenol A enthalten. Statt bisher 0,1 Milligramm/Liter dürfen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freigesetzt werden. Der Stoff könne schlimmstenfalls unfruchtbar machen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.
Neue Richtlinie zum Deutschen Filmförderfonds
Künftig kann eine Förderung beim Deutschen Filmförderfonds II bereits ab zwei Millionen Euro deutscher Herstellungskosten beantragt werden. Eine neue Richtlinie dazu ist bereits am 15.10.2018 in Kraft getreten.
Reihenfolge der Vornamen darf künftig geändert werden
Wer mehrere Vornamen hat, kann künftig die Reihenfolge beim Standesamt ändern lassen. So soll leichter erkennbar werden, welcher Name der Rufname ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern keinen Doppelnamen mit Bindestrich gewählt haben. Dann lässt sich die Reihenfolge nicht ändern.
Eheregister an Ehe für alle angepasst
Ab dem 01.11.2018 kann die Ehe für alle auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau", bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. In Zukunft werden beide Partner als "Ehegatten" erfasst.