Gesetzliche Neuregelungen im Mai und Juni 2017

Der Mindestlohn steigt. Patienten bekommen innovative Medikamente bei stabilen Preisen. Für Verbraucher entfallen in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island die Roaminggebühren. Verbesserte Regelungen bei der Videoüberwachung tragen zu mehr Sicherheit bei. Über diese und zahlreiche weitere Neuregelungen im Mai und Juni 2017 informierte die Bundesregierung am 29.05.2017.

Neuer Mindestlohn für Leiharbeiter

Die dritte Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche tritt voraussichtlich am 01.06.2017 in Kraft. Damit gilt wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze für rund eine Million Leiharbeiter. Sie liegt bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern. Die Festsetzung geht auf einen gemeinsamen Vorschlag der Tarifpartner zurück.

Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht

Die Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge (§ 23 SGB IV) wird mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2017 neu geregelt. Das "vereinfachte Verfahren" bei schwankenden Arbeitsentgelten steht damit allen Unternehmen offen: Statt eines geschätzten Beitrags für den laufenden Monat kann zunächst der tatsächliche Vormonatsbeitrag gezahlt werden. Die Differenz wird mit dem Folgemonat verrechnet. Die Neuregelung soll nach Mitteilung der Bundesregierung zur Entlastung der Wirtschaft beitragen.

Sozialkassenverfahren im Bau gesichert

In der Bauwirtschaft dienen Sozialkassenverfahren der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der Förderung der Berufsausbildung und der Altersversorgung. Am 25.05.2017 ist das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) in Kraft getreten. Damit gelten die Sozialkassen-Tarifverträge rückwirkend zum 01.01.2006 für alle Arbeitnehmer in der Baubranche – unabhängig von ihrer Tarifbindung. Die eigenständige Rechtsgrundlage sichere den Fortbestand des Sozialkassenverfahrens, betonte die Bundesregierung. Zudem stütze es die Tarifautonomie in der Bauwirtschaft.

Stabile Preise für innovative Medikamente

Patienten sollen vom medizinischen Fortschritt profitieren. Ärzte müssten innovative Arzneimittel verschreiben können, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Gleichzeitig müssten die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung stabil bleiben. Dafür soll das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AMVSG) sorgen. Das noch in 2017 geltende Preismoratorium wird bis 2022 verlängert. Das heißt: Die Preise für Arzneimittel bleiben auf dem Stand von 2009 eingefroren. Eine Preisanpassung ist nur möglich, um die Inflation auszugleichen. Das AMVSG ist am 13.05.2017 in Kraft getreten.

Opiatabhängige sollen bestmöglich behandelt werden können

Die Regelungen zur Drogenersatztherapie werden an den wissenschaftlichen Fortschritt und praktische Erfordernisse angepasst. Ärzte können Suchtkranken diese Therapie künftig leichter ermöglichen. Die Reform der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften trat am 30.05.2017 in Kraft.

Bundespolizei nutzt Bodycams

Die Bundespolizei kann jetzt kleine, am Körper getragene mobile Kameras – sogenannte Bodycams – einsetzen. Denn Polizisten würden immer häufiger Opfer von Gewaltdelikten und müssten besser geschützt werden, so die Bundesregierung. Erfahrungen in einzelnen Bundesländern hätten gezeigt, dass Bodycams helfen, gewalttätige Übergriffe einzudämmen. Das entsprechende Gesetz ist am 16.05.2017 in Kraft getreten.

Videoüberwachung soll mehr Sicherheit bringen

Die Bundesregierung will mehr Sicherheit in Deutschland. Sie hat daher die Regeln für die Videoüberwachung im Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen gilt nun bei Videoüberwachungsmaßnahmen durch private Betreiber in öffentlich zugänglichen Räumen als "besonders wichtiges Interesse". Das Gesetz ist am 05.05.2017 in Kraft getreten.

"Aus" für Roaming-Gebühren

Verbraucher können seit dem 15.05.2017 in den 28 EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen, Liechtenstein und Island ohne zusätzliche Kosten telefonieren, surfen und Kurznachrichten verschicken. Reisende können ihre SIM-Karte aus dem Ausland nutzen wie zu Hause – ohne Extra-Gebühren. Anbieter dürfen jedoch Aufschläge berechnen bei Missbrauch oder einer zweckentfremdeten Nutzung von Roaming-Diensten. Das ist etwa der Fall, wenn eine günstigere SIM-Karte in einem anderen EU-Staat gekauft wird, um sie zu Hause zu verwenden. Die vom Europaparlament verabschiedete Verordnung legt Obergrenzen für die Beträge fest, die Mobilfunkunternehmen sich gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen dürfen. Sie liegen bei 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und ein Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen schrittweise von zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab 15.06.2017 auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab 01.01.2022.

Mehr Transparenz bei Internetanschlüssen

Telefon- und Internet-Anbieter müssen ihre Kunden verständlich und übersichtlich über ihre Leistungen informieren – und zwar vor Vertragsschluss. Etwa über die verfügbare Datenübertragungsrate, welche Dienste im vereinbarten Datenvolumen enthalten sind, die Vertragslaufzeit und die Preise. Um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden, muss die monatliche Rechnung zudem Auskunft darüber geben, bis wann zu kündigen ist. Anbieter sind verpflichtet mitzuteilen, wie man die Geschwindigkeit des Anschlusses überprüfen kann. Die Regelungen treten zum 01.06.2017 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

Neues Zentrum untersucht Echtheit von Lebensmitteln

Kommt das Olivenöl aus Italien? Ist der Fisch wirklich eine Seezunge? Das sind Fragen, die viele Verbraucher bewegen. Das neue Zentrum für Echtheit und Integrität in der Lebensmittelkette entwickele Untersuchungsmethoden weiter, bündele und werte die Ergebnisse aus, teilte die Bundesregierung mit.

Gezielte Ernährungsempfehlungen für Kinder

Die Essgewohnheiten in der Kindheit prägen unsere Ernährung im Erwachsenenalter. Das neue Institut für Kinderernährung untersuche das Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen und liefere fundierte Empfehlungen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.

Änderungen im Bauplanungsrecht

Die Bauplanungsrechtsnovelle 2017 schafft neue Spielräume für den Wohnungsbau. So führt sie etwa eine neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete“ in der Baunutzungsverordnung ein. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt ist am 13.05.2017 in Kraft getreten.

Neurgegelung der Grundwasserverordnung

Eine Änderung der Grundwasserverordnung soll die bisherige Beurteilung und Überwachung des Grundwassers um neue Parameter erweitern. Handlungsbedarf beim Schutz des Grundwassers werde so besser erkennbar, betonte die Bundesregierung. Am 09.05.2017 wurde die 1. Änderungsverordnung der Grundwasserverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat einen Tag später in Kraft.

Düngerecht: Schärfere Regeln zum Schutz der Umwelt

Für das Düngen auf deutschen Ackerflächen gelten seit 15.05.2017 strengere Regeln. Genauere Vorgaben und Obergrenzen für Düngemengen sowie längere Sperrfristen, in denen keine Düngemittel eingesetzt werden dürfen, sollen Gewässer und Umwelt schützen. Mit der Novelle der Düngeverordnung und Anpassungen des Düngegesetzes hat Deutschland die Nitratrichtlinie in der Europäischen Union umgesetzt.

Kreislaufwirtschaftsgesetz und Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Nehmen Vertreiber Elektroaltgeräte nicht oder nicht vollständig zurück, gilt das künftig als Ordnungswidrigkeit. Zum 01.06.2017 tritt ein entsprechender Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft.

Abfallbeauftragten-Verordnung

Die neue Abfallbeauftragten-Verordnung, die am 01.06.2017 in Kraft tritt, legt die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung von Abfallbeauftragten sowie für deren erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde fest. Sie passt die bisherige Regelung dem technischen Fortschritt an.

Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung baut die Zertifizierung von Betrieben zu Entsorgungsfachbetrieben weiter aus. Abfallerzeuger und -besitzer, die einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen, sollen in besonderem Maß auf eine rechtlich beanstandungsfreie Bewirtschaftung der Abfälle vertrauen können. Die Verordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft.

Mehr Rechtssicherheit im Umweltbereich

Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen sollen durch die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes Rechtssicherheit erhalten, welche staatlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Das "Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben" wird voraussichtlich Anfang Juni 2017 in Kraft treten.

Entsorgung von Atommüll: Endlagergesetz in Kraft getreten

Bis zum Jahr 2031 soll die Entscheidung für einen Standort in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle fallen, ab 2050 die Lagerung beginnen. Für die Suche gilt das Prinzip der "weißen Landkarte": kein Ort ist von vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt. Das Gesetz ist am 16.05.2017 in Kraft getreten. Für einen Zeitraum von einer Million Jahre soll der künftige Standort die größtmögliche Sicherheit gewährleisten.

Einfacher zum Sportbootführerschein

Ein allgemeiner Sportbootführerschein (SBF) ersetzt seit dem 10.05.2017 die Führerscheine SBF Binnen und SBF See. Die Prüfungsbedingungen ändern sich ebenfalls: Wer den Sportbootführerschein machen will, kann die Theorie- und Praxisprüfung an verschiedenen Orten ablegen – die Praxis etwa im Urlaub und die theoretische Prüfung dann zuhause.

Redaktion beck-aktuell, 31. Mai 2017.