Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2018

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollen die persönlichen Daten von EU-Bürgern künftig besser geschützt werden. Bei Gericht können Tonübertragungen für Journalisten zugelassen werden. Schließlich wird auch der Naturschutz verbessert. Auf entsprechende Neuregelungen weist die Bundesregierung hin.

Neue Datenschutz-Grundverordnung in der EU

Ab 25.05.2018 gilt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft nach Angaben der Regierung einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich werde das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhielten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung.

Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Seit dem 18.04.2018 könnten Tonübertragungen einer Verhandlung sowie der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtere die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung, erläutert die Bundesregierung.

Neue Schutzräume für Insekten

Seit dem 01.04.2018 dürften zudem Höhlen und Stollen in der Natur nicht mehr zerstört werden, fährt die Regierung fort. Nach den Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz seien Höhlen und Stollen nun "geschützte Biotope". Die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten könnten so erhalten werden. Bereits seit 2017 ermögliche das neue Gesetz einen besseren Schutz der Meere.

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2018.

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