Gesetzliche Neuregelungen im Juli und August
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Wie die Bundesregierung jetzt mitteilte, sind im Juli zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Für den Monat August sind weitere Änderungen vorgesehen. Die Corona-Einreiseverordnung wird angepasst und außerdem gibt es Änderungen für die Künstlersozialversicherung, den Verfassungsschutz, beim Ausländerzentralregister und im Energiebereich. Familien mit geringem Einkommen erhalten im August einen Kinderfreizeitbonus.

Corona-Einreiseverordnung wird angepasst

Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reise- und Grenzverkehrs wurden die Quarantäne-Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung verlängert und angepasst. Die Verordnung war gerade erst am 28.07.2021 in Kraft getreten. Doch zum 01.08.2021 stehen schon wieder Änderungen an, die insbesondere Reiserückkehrer treffen: Jeder, der nach Deutschland einreist und mindestens 12 Jahre alt ist, muss ab dem 01.08. verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Nur wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Für Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiete gelten erweiterte Regelungen.

Einreise aus Hochrisikogebiet

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko-Gebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Einreise elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Zudem müssen sie bei der Einreise ein aktuell negatives Testergebnis vorweisen können und sich unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Die letzten beiden Vorschriften gelten nicht für vollständig Geimpfte und Genesene. Wer in Quarantäne muss, kann diese frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beenden. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne-Pflicht, die bei ihnen automatisch nach fünf Tagen endet. Alle, die in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben, müssen dies der zuständigen Behörde melden.

Einreise aus Virusvariantengebiet

Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben, gelten noch einmal strengere Regeln. Auch sie müssen sich vor der Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Zudem müssen alle mindestens 12 Jahre alten Personen, auch Genesene und vollständig Geimpfte, bei der Einreise einen aktuell negativen Test vorweisen können. Alle – also wiederum auch Genesene oder Geimpfte – müssen zudem eine strikte 14-tägige Quarantäne auf eigene Kosten einhalten. Eine "Freitestungsmöglichkeit" besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht.  

Kinderfreizeitbonus wird ab August ausgezahlt

Kinder und Jugendliche mussten in der Corona-Pandemie besonders zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Das Geld kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

"Corona-Sonderregelung" in der Künstlersozialversicherung

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die "Corona-Sonderregelung" monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23.07. und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.

Ausbau der erneuerbaren Energien konkretisiert

Seit dem 20.07.2021 gilt die "Erneuerbare-Energien-Verordnung". Sie enthält konkrete Regelungen, mit denen das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt werden soll. Beispielsweise wird die Wasserstoff-Herstellung von der EEG-Umlage befreit und der Ersatz alter Windräder durch neue effiziente Anlagen erleichtert.

Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Wie auch in den vergangenen Jahren wird 2022 eine Umschichtung von EU-Agrarmitteln vorgenommen. 8% der sogenannten Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) werden gezielt in Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume (2. Säule der GAP) umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17.07.2021 in Kraft getreten.

Ausländerzentralregister: Neue Regeln sollen Doppelspeicherung vermeiden

Das Ausländerzentralregister wird weiterentwickelt. Die ersten Regelungen sind in Kraft getreten, weitere folgen. Ziel ist ein zentrales Register für alle ausländerrechtlichen Dokumente. Das vermeide die Doppelspeicherung von Daten und beschleunige Fachverfahren, da alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen, betonte die Bundesregierung.

Neuregelungen beim Verfassungsschutz

Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung besser aufzuklären. Dazu werden die Befugnisse von Nachrichtendiensten zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung erweitert. Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst verbessert.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2021.