Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2020

Zum 01.07.2020 steigt die Rente. Ein neues Ge­setz schützt vor The­ra­pi­en gegen Ho­mo­se­xua­li­tät. Die Aus­stat­tung von Lkw mit Ab­bie­ge­as­sis­ten­ten und mit­blin­ken­den Sei­ten­mar­kie­rungs­leuch­ten soll das Fahr­rad­fah­ren si­che­rer ma­chen. Über diese und wei­te­re Neu­re­ge­lun­gen zum Juli 2020 in­for­miert die Bun­des­re­gie­rung in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 25.06.2020.

Renten steigen zum 01.07.2020

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 01.07.2002 in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und steigende Löhne.

Schutz vor Therapien gegen Homosexualität

Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet so genannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist am 24.06.2020 in Kraft getreten.

Tests auf das Coronavirus ausgeweitet

Zukünftig sind Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Krankheitsanzeichen haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Auch umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind nun möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Die Verordnung ist rückwirkend zum 14.05.2020 in Kraft getreten.

Unterstützung für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern im Jahr 2020 einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden die Entgelteinbußen von Beschäftigten mit Behinderungen zumindest teilweise kompensiert. Coronabedingt sind die Behindertenwerkstätten oft geschlossen. Durch die finanzielle Hilfe wird vermieden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten.

Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung

Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30.03.2020 in Kraft.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Für neue Lang-Lkw sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 01.07. 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 01.07.2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein.

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch vom 01.07.2020 bis zum 31.08.2020 bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen auch samstags die Autobahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern.

Krank machende Weichmacher in Alltagsprodukten verboten

Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 07.07.2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2020.