Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2018

Zum 01.07.2018 steigen die Renten in Ost und West an. Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten ein individuelles Erkennungsmerkmal und Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. Wie die Bundesregierung am 28.06.2018 mitteilte, gelten diese und andere Neuregelungen ab Juli 2018.

Mehr Rente in Ost und West

Ab dem 01.07.2018 erhalten die mehr als 20 Millionen Rentner mehr Geld. Im Osten steigen die Altersbezüge um 3,4%, im Westen um 3,2%. Erstmals werden die Ost- und Westrenten gesetzlich angeglichen. 2018 erreicht der Rentenwert Ost fast 96% des Westwerts.

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen

Zum 01.07. 2018 wird die Lkw-Maut auf alle deutschen Bundesstraßen ausgedehnt. Dadurch erweitert sich das mautpflichtige Streckennetz für Lkw ab 7,5 Tonnen auf 52.000 Kilometer. Die Maut leiste einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Bundesfernstraßen und der Verkehrsinfrastruktur, betonte die Bundesregierung.

Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden ungültig

Im Laufe des Juli 2018 verlieren Energieausweise ihre Gültigkeit, die ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden sind. Hauseigentümer, die demnächst ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, sollten sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" erstellen lassen, betont die Bundesregierung.

Wissen, wer die leiblichen Eltern sind

Ab dem 01.07.2018 führt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert Angaben von Samenspendern und -empfängerinnen nach künstlichen Befruchtungen. So können Kinder künftig erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Betriebsdaten werden an Arbeitsschutzbehörden übermittelt

Die Bundesagentur für Arbeit leitet ab dem 01.07.2018 Betriebsdaten an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter. Dadurch soll der Arbeitsschutz in den Betrieben länderübergreifend besser überwacht werden.

Warnhinweis auf Schmerzmittel-Verpackungen

"Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage oder vom Apotheker empfohlen!" – diesen Warnhinweis müssen freiverkäufliche Schmerzmittel ab dem 01.07.2018 auf der Verpackung tragen. Das soll dazu beitragen, Überdosierungen und unerwünschte Nebenwirkungen zu verhindern.

Verpackungen von Medikamenten werden fälschungssicherer

Ab dem 01.07.2018 bekommen alle Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein individuelles Erkennungsmerkmal. Das soll verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in den Handel gelangen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Außerdem würden Verpackungen gegen Manipulation gesichert.

Neues EU-Reiserecht soll mehr Transparenz und Rechtssicherheit bringen

Immer häufiger kombinieren Verbraucher einzelne Reiseleistungen – auch über das Internet. Die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie greift diesen Wandel auf und soll ab dem 01.07.2018 für einen EU-weit einheitlichen Verbraucherschutz sorgen.

EU-weites Verbot von Dentalamalgam bei Risikogruppen

Ab dem 01.07.2018 dürfen Zahnärzte das quecksilberhaltige Dentalamalgam grundsätzlich nicht mehr für die Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwenden. Die sogenannte Minimata-Konvention von 2013, die 90 Staaten beschlossen haben, sieht vor, die Nutzung von Quecksilber soweit wie möglich zu reduzieren.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2018.