Gesetzliche Neuregelungen im Dezember
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Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer Pandemie ist präzisiert worden. Modernisierungen von Wohnimmobilien werden erleichtert. Und die CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr soll Anreize für den Klimaschutz schaffen. Diese und weitere Gesetzliche Neuregelungen werden laut Bundesregierung im Dezember 2020 wirksam.

Kriterien für Pandemiebekämpfung präzisiert

Klarere Voraussetzungen für Corona-Schutzmaßnahmen, zielgenaue Hilfen für Krankenhäuser, mehr Schutz für Risikogruppen und eine bessere Unterstützung erwerbstätiger Eltern – das sind wichtige Ziele des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer Pandemie. Es ist am 19.11.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen sowie neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung fließen in die verschiedenen Regelungen ein.

EU-Hilfen für deutsche Landwirtschaft

Seit dem 24.11.2020 können landwirtschaftliche Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind, mit Unterstützung durch die EU rechnen. Konkret geht es etwa darum, den Kartoffel-Markt zu stabilisieren sowie dem Blumenhandel und der Milchwirtschaft zu helfen.

Ausbau privater Ladeinfrastruktur wird erleichtert

Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies ab 01.12.2020 einfacher umsetzen. Auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen werden mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) erleichtert. Zudem treten Regelungen für eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Kraft.

Immobilienkauf: Maklerkosten werden geteilt

Die Praxis, dass Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, wird beendet. Ab dem 23.12.2020 sollen die Kosten für den Käufer nur noch maximal 50% des gesamten Maklerlohns betragen.

Grundlage für CO2-Preis steht

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Durch einen nationalen CO2-Emissionshandel soll der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren verringert werden. Zugleich sollen Bürger mit diesem CO2-Preis nicht zu sehr belastet werden, teilt die Bundesregierung mit. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist am 10.11.2020 in Kraft getreten.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2020.