Gesetzliche Neuregelungen im Dezember

EU-weit gelten künftig gleiche Konditionen beim Online-Einkauf. Bienen sollen durch das Verbot von Neonikotinoiden besser geschützt werden. Und die Nachhaltigkeit wird in der öffentlichen Beschaffung eine größere Rolle spielen. Wie die Bundesregierung am 29.11.2018 mitteilte, sind diese und weitere gesetzliche Neuregelungen im November 2018 in Kraft getreten oder werden im Lauf des Dezembers in Kraft treten.

Gleiche Konditionen beim Online-Shopping

Ab dem 03.12.2018 müssen Händler aus der EU überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren – egal von wo die Internetseite aufgerufen wurde. Das so genannte Geoblocking wird abgeschafft. Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Seite mit schlechteren Konditionen umleiten.

Verbot von Neonikotinoiden

Ab dem 19.12.2018 dürfen Pflanzenschutzmittel mit den drei neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr verkauft und angewandt werden. Im April 2018 hatten die EU-Landwirtschaftsminister beschlossen, dass die drei Wirkstoffe nur noch in Gewächshäusern und nicht mehr auf Äckern genutzt werden dürfen.

Strengere Vorgaben für Erdnussöl in Kosmetik

Bei Allergikern kann Erdnussöl gesundheitliche Probleme auslösen. Deshalb dürfen ab dem 25.12.2018 nur noch Produkte mit Erdnussöl verkauft werden, wenn die Mengen allergieauslösender Proteine sehr gering sind. Erdnussöl kann zum Beispiel in Cremes, Lotionen oder Badezusätzen enthalten sein.

Maßnahmen gegen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Durch Änderungen im Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetz soll die Afrikanische Schweinepest wirksam bekämpft werden. Sollte die Seuche nach Deutschland eingeschleppt werden, müssen Behörden schnell reagieren können. Die dazu notwendigen Regelungen sind bereits am 21.11.2018 in Kraft getreten.

Ökologischer Landbau bis 2030 auf 20% der Anbaufläche

Am 07.11.2018 hat das Bundeskabinett die aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Im Wesentlichen geht es darum, weltweit eine angemessene Ernährung der Menschen zu sichern. Deshalb will die Bundesregierung mehr tun, um gute Regierungsführung weltweit zu unterstützen. National will sie den Ausbau des ökologischen Landbaus auf 20% der Anbaufläche bis 2030 erreichen.

Mehr Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung

Zudem soll mehr Nachhaltigkeit in die öffentliche Beschaffung einziehen: Der Anteil des Papiers mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung soll 95% bis 2020 erreichen. Die Kohlendioxid-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand sollen sichtbar gesenkt werden.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2018.