Gesetzliche Neuregelungen im August

Im August treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft: Dazu zählen die BAföG-Reform, mit der die Freibeträge, der Bedarfssätze und der Wohnkostenzuschlag steigen, und Änderungen des Nachweisgesetzes, das Arbeitgeber verpflichtet, wesentliche Bedingungen des Arbeitsvertrages  schriftlich niederzulegen.

BAföG-Reform: Freibetrag, Bedarfssatz und Wohnkostenzuschlag steigen

Die Freibeträge werden zum 01.08.2022 um 20,75% angehoben, die Bedarfssätze um 5,75%, der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung aus.

Änderung des Nachweisgesetzes

Zum 01.08.2022 treten Änderungen des Nachweisgesetzes, das Arbeitgeber verpflichtet, wesentliche Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, sowie weiterer Gesetze, unter anderem des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder des Teilzeit- und Befristungsgesetzes  in Kraft. So werden in § 2 NachwG bestehende Nachweispflichten etwa in Bezug auf das Enddatum einer vereinbarten Befristung, den Arbeitsort, die Kündigung und die Vergütungszusammensetzung ergänzt sowie neue Informationspflichten in Bezug auf die Probezeit, den Umfang des Fortbildungsanspruchs, Überstunden, Abrufarbeit und die Identität des Versorgungsträgers im Falle der betrieblichen Altersversorgung über einen solchen eingeführt. Der Verstoß gegen die Nachweispflichten kann nach § 4 NachwG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Titandioxid künftig in Lebensmitteln verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab dem 08.08.2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

Miriam Montag, 29. Juli 2022.

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