Gesetzliche Neuregelungen im April 2021

Corona bekämpfen, Kinder im Netz schützen und Maßnahmen gegen Geldwäsche. Ab April gelten zahlreiche Neuregelungen. Mit kostenfreien Tests, Impfungen in Hausarztpraxen und der Fortführung der Homeoffice-Regelungen soll die Pandemie eingedämmt werden, durch Einmalzahlungen für Eltern sowie in der Grundsicherung sollen die Folgen abgemildert werden. Neuregelungen gibt es auch beim Stromnetzausbau, in der Alterssicherung, bei Adoptionen und dem Führerschein.

Mehr Kinderschutz im Netz - Unterstützung bei Adoptionen

Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter sind verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Das Gesetz tritt am 01.04.2021 in Kraft. Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und die Kinder erhalten mehr Hilfe und Unterstützung. Dies wird erreicht durch eine bessere Beratung, Aufklärung und Vermittlung. Die Vorgaben bei Auslandsadoptionen werden verbindlicher. Auch diese Neuerungen treten zum 01.04.2021 in Kraft.

Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss werden ab April deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Damit profitieren künftig mehr einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte von einem Beitragszuschuss in der Alterssicherung.

Ausbau des Stromnetzes

Damit die Energiewende gelingt, bedarf es nicht nur eines Ausbaus der erneuerbaren Energien, sondern auch des Ausbaus des Stromnetzes. Mehr Strom aus erneuerbaren Energien kann nur über ein optimiertes und ausgebautes Übertragungsnetz verteilt werden. Deshalb wurde das Bundesbedarfsplangesetzes angepasst. Es ist zum 04.03.2021 in Kraft getreten. 35 neue Netzausbauvorhaben werden im Gesetz aufgenommen und neun bisherige Netzausbauvorhaben geändert.

Bessere Bekämpfung von Geldwäsche

Für Staatsanwaltschaften und Gerichte wird es künftig erheblich leichter Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Der komplexe bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert.

Erleichterungen beim Führerschein im E-Auto

Wer ab dem 01.04.2021 seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Schaltung fahren. Voraussetzung dafür: Mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Hierfür muss eine 15-minütige Testfahrt absolviert werden. Damit soll der Einsatz von E-Autos in der Fahrausbildung gefördert werden.

Kostenfreie Corona-Tests und neue Corona-Impfverordnung

Bereits im März sind einige Neuregelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Mit größerer Verfügbarkeit von Testkapazitäten und Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal vorgenommen werden, wird die  Nationale Teststrategie immer weiter ausgebaut. Die neue Testverordnung ist am 08.03.2021 in Kraft getreten. Sie sieht vor allem den kostenfreien Bürgertest einmal pro Woche vor und regelt die Bestätigungsdiagnostik mit einem PCR-Test. Die neue Corona-Impfverordnung ist ebenfalls schon in Kraft. Nun können auch Menschen über 65 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Die Grundlage für Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen wurde geschaffen.

Homeoffice-Regelung gilt weiter

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde ebenfalls schon im März bis 30.04.2021 verlängert. Unternehmen müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Zudem werden sie verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen. Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert: Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin Unterstützung erhalten.

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert - Kinderbonus auch im Jahr 2021

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.06.2021. Das gilt auch für die Leiharbeit. Eltern erhalten auch im Jahr 2021 für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Er soll im Mai zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Das regelt das Corona-Steuerhilfe-Gesetz. Es ist am 17.03.2021 in Kraft getreten.

Corona-Sonderregelung in der Bau- und Umweltplanung

Viele Gemeindeverwaltungen sind wegen der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Sie können somit Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte nicht öffentlich auslegen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 besagt, dass die öffentliche Beteiligung in Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden kann. Erörterungen und Antragskonferenzen können online stattfinden. Die Sonderregelung wurde bis Ende 2022 verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2021.