Gesetzliche Grundlage für Corona-Maßnahmen soll präzisiert werden

Der Bundestag will noch in dieser Woche über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten, mit der Corona-Maßnahmen wie Gaststättenschließungen auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Es gehe darum, sehr allgemeine Formulierungen in dem geltenden Gesetz für die Pandemie zu konkretisieren, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am 03.11.2020 vor einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion.

Mützenich: Bundeseinheitlichere Regelung durch Konkretisierung

SPD- und Unionsfraktion haben sich auf eine Überarbeitung des Gesetzes geeinigt, um vor allem Grundrechtseinschränkungen besser abzusichern. Bereits am 06.11.2020 solle die Gesetzesänderung im Bundestag in erster Lesung beraten werden. "Wir können dann ganz schnell in die Anhörung gehen und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November dann auch die entsprechenden Entscheidungen treffen", sagte Mützenich. "Durch die jetzige Konkretisierung sind wir auch der Auffassung, dass es zu einer bundeseinheitlicheren Regelung kommt", so Mützenich. 

Änderungen explizit für Corona-Pandemie

Der jetzige § 28 des Infektionsschutzgesetzes, der nur sehr lokale und zeitlich beschränkte Maßnahmen bei Epidemien regele, solle um einen § 28a erweitert werden, der ganz genau beschreibe, wieweit der Bundestag Bundesregierung und Länder ermächtige, erläuterte Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unterstrich, dass diese Änderungen explizit für die derzeitige Corona-Pandemie greifen sollen. Andere Pandemien bedürften möglicherweise anderer Maßnahmen - und keine Kontaktbeschränkungen für die Bürger, erläuterte Dobrindt.

Rufe nach mehr Beteiligung des Bundestags

Richter hatten angezweifelt, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtfertigt. Auch Rufe nach einer stärkeren Beteiligung des Bundestags und der Länderparlamente an den Beschlüssen zur Bekämpfung der Pandemie hatten zuletzt zugenommen.

Änderung auch bei Entschädigungsregelung

Laut Nüßlein geht es bei den Änderungen des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes auch um Entschädigungsregelungen, etwa wenn Kinder in Quarantäne müssen. Zudem geht es um die Fragen, wie man Testkapazitäten erweitere und wie man möglichst schnell möglichst viele Menschen impfen könne, sobald ein Impfstoff vorhanden sei. 

Klärungsbedarf hinsichtlich Hilfen bei Gaststättenschließungen 

Im Übrigen seien noch einige Details der jüngsten Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten zu klären, etwa wie mit den Hilfen bei Gaststättenschließungen zu verfahren sei. So sollte bei Schließungen in der Gastronomie aber auch in anderen Bereichen die Erstattung von 75 Prozent des November-Umsatzes von 2019 möglichst unbürokratisch und schnell erfolgen. Denkbar wären Abschlagszahlungen. Er erwarte, dass das Bundesfinanzministerium diese Regelungen umgehend der Öffentlichkeit erläutere, sagte Dobrindt.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2020 (dpa).