Online-Konsultationen als Ersatz für körperliche Anwesenheit
Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit von Personen, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen vor, und können aus Gründen des Infektionsschutzes deshalb nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Gesetz sollen daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt werden. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internet genutzt werden, beispielsweise durch das Anbieten von Online-Konsultationen.
Bekanntmachung von Vorhaben soll weitgehend über Internet erfolgen können
Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen soll weitgehend über das Internet erfolgen können. Daneben bleibe jedoch eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen.
Regelung befristet bis 31.03.2021
Die Beteiligung der Bürger sei rechtsstaatlicher und demokratischer Standard bei Verfahren, heißt es in der Mitteilung. Sie sei auch ein Beitrag zum Umweltschutz, denn so entstehe mehr Transparenz bei den Umweltauswirkungen von Projekten. Unternehmen und Behörden seien in der aktuellen Situation rasch auf klare und rechtssichere Vorgaben für die Planungs- und Genehmigungsverfahren angewiesen. Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Planungssicherstellungsgesetz mache – befristet bis zum 31.03.2021 – einheitliche Anwendungsvorgaben für die betroffenen Gesetze und Verfahren.