Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen

Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller Arzttermine bekommen. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett am 26.09.2018 beschlossen hat, wie das Bundesgesundheitsministerium am 26.09.2018 mitteilte. Dazu sollen die Terminservicestellen ausgebaut, das Sprechstundenangebot erhöht und finanzielle Anreize für Ärzte geschaffen werden.

Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten

Die Terminservicestellen sollen nach dem Entwurf zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt werden. Vorgesehen sei künftig auch die Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten. Die Einrichtungen sollen über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 an 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein. In Akutfällen würden künftig Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt. Geplant sei zudem ein Online-Angebot zu den Terminservicestellen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung solle in einer Richtlinie Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln.

Erhöhung des Sprechstundenangebots

Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte werde in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) festgelegt. Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet) sollen Ärzte künftig anbieten müssen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte informieren. Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (beispielsweise konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssten mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung). Bundesmantelvertragspartner sollen zeitnah Einzelheiten vereinbaren. Nach der Neuregelung sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Einhaltung der Mindestsprechstunden überwachen (einheitliche Prüfkriterien und jährliche Ergebnisberichte an Landes- und Zulassungsausschüsse sowie Aufsichtsbehörden).

Entlohnung für Zusatzangebote

Für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzt-Termins durch einen Hausarzt sei ein Zuschlag von mindestens fünf Euro vorgesehen. Weitere Entlohnungen seien auch für (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden, für Leistungen für neue Patienten in der Praxis (Zuschläge von mindestens 25% auf die Versicherten- und Grundpauschalen), Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (Zuschläge von mindestens 15% auf die Grundpauschalen), Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt und für "Sprechende Medizin" vorgesehen.

Neuerungen bei Patientendaten

Krankenkassen müssten ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren. Der Zugriff auf medizinische Daten der ePA solle nach der Neuregelung auch mittels Smartphone oder Tablet möglich werden. Das Verfahren für die Erteilung der Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen – unter Beachtung des Datenschutzes – werde vereinfacht.

Zuschläge für Ärzte auf dem Land

Vorgesehen seien künftig zudem obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land. Strukturfonds der KVen würden verpflichtend und auf bis zu 0,2% der Gesamtvergütung verdoppelt. Verwendungszwecke würden erweitert (beispielsweise auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.). KVen würden außerdem verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt.

Bessere Versorgung

Versicherte mit substantiellem HIV-Infektionsrisiko erhielten künftig Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erforderliche ärztliche Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel würden von den Kassen künftig erstattet. Der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung werde erweitert um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen in Fällen, in denen eine keimzellschädigende Behandlung (beispielsweise bei Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und Kryokonservierung erforderlich sei, um nach Genesung künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Die qualitätsgesicherte Leistungserbringung in der Pflege werde durch die Zulassung von ambulanten Betreuungsdiensten für Sachleistungen (wie Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge und Begleitung etc.) erweitert.

Zugang zu Impfstoffen aller Hersteller

Patienten stünden künftig die Impfstoffe aller Hersteller in der Versorgung zur Verfügung. Der Ausschluss von Herstellern durch Verträge werde vermieden. Zugleich würden die Regelungen für eine wirtschaftliche Preisfindung geschärft. Damit werde eine hochwertige und wirtschaftliche Impfstoffversorgung gewährleistet. Der Zugang zu innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden solle zudem verbessert werden, indem die Beauftragung und Finanzierung von Erprobungen erleichtert werde.

Mehr Transparenz bei Vorstandsgehältern

Ferner sei vorgesehen, die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu verbessern und künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene zu begrenzen. Das "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) solle voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2018.

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