Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises soll nach dem Willen der Bundesregierung leichter anwendbar werden. Dazu sieht ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf vor, dass die sogenannte eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet wird. Ferner sind mit der Vorlage neben einer Anpassung an eine EU-Verordnung weitere Korrekturen des Pass- und Personalausweisrechts vorgesehen, etwa zur Verhinderung von Auslandsreisen mit dem Ziel einer Verstümmelung weiblicher Genitalien.
Nur ein Drittel der Ausweise hat eID-Funktion aktiviert
Die automatische Installation solle die eID-Funktion schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereit zu stellen, erläutert die Bundesregierung. Der im Jahr 2010 eingeführte Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) besitzen die eID-Funktion, die es sowohl den Ausweisinhabern als auch Behörden und Unternehmen erlaubt, "die jeweilige Gegenseite sicher zu identifizieren". Die Nutzung der eID-Funktion sei jedoch bislang nicht der Normalfall und bleibe hinter den Erwartungen zurück. "Bei zwei Drittel der rund 51 Millionen ausgegebenen Ausweise/eAT ist die eID-Funktion deaktiviert", heißt es in der Vorlage.
Einfachere Anwendung für Behörden und Unternehmen
Auch Unternehmen und Behörden implementierten sie bislang nur zögerlich in ihre Geschäftsabläufe. Daher soll dem Gesetzentwurf zufolge auch das Verfahren vereinfacht werden, mit dem Unternehmen und Behörden berechtigt werden, die eID-Daten auszulesen.
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (Drs.-Nr.: 18/11279) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestags.
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