Internetanbietern drohen künftig empfindliche Bußgelder, wenn sie den Zugang zum offenen Internet einschränken oder wenn zugesagte Übertragungsraten nicht erreicht werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 27.04.2017 verabschiedet.
Umsetzung der EU-Vorgabe der Netzneutralität
Damit wollen die Parlamentarier unter anderem EU-Vorgaben zur sogenannten Netzneutralität umsetzen. Netzneutralität bedeutet, dass Internetprovider alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken müssen. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Onlineangebote unfair bevorteilt werden.
Hohe Bußgelder drohen
Wenn ein Anbieter den Datenverkehr in unzulässiger Weise behindert, können in Zukunft Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig werden.
Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen darüber hinaus, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate geringer ist als die vertraglich vereinbarte Bandbreite.
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drs.-Nr.: 18/9951) sowie die Beschlussempfehlung mit Änderungen (Drs.-Nr.: 18/11811) finden Sie als pdf-Dokumente auf Seiten des Bundestags.
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Wimmer, Netzneutralität – Eine Bestandsaufnahme, ZUM 2013, 641
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