Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 27.04.2017 am 02.05.2017 zugestimmt. Förderfähig sind Radschnellwege, die einen schnellen und möglichst störungsfreien Verkehr ermöglichen, vorwiegend touristischen Belangen dienende Radwege sind nicht das Ziel.
Viele und schnelle Fahrten
Dafür müssen die Radwege über 2000 Fahrradfahrten pro Tag aufweisen und etwa vier Meter breit sein. Außerdem dürfen sie nicht in erster Linie touristischen Zwecken dienen, sondern müssen wichtig für den Berufs- und Pendelverkehr sein. Radschnellwege seien ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung, erläutert der Bundesrat. Sie sollen dazu beitragen, dass sich der Pendlerverkehr verstärkt auf das Fahrrad verlagert und sich dadurch Staus sowie Schadstoffbelastung verringern. Damit seien die Radschnellwege insbesondere in Städten und Metropolregionen Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017.
Zum Thema im Internet
Das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drs.-Nr.: 370/17) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Bund unterstützt Radschnellwege, DAR 2017, 297
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundeskabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan 2020, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.09.2012, becklink 1022254