Gesetzesänderungen zum Juni 2019

Vereinfachte Genehmigungsverfahren beim Netzausbau von Energieleitungen und mehr Service für gesetzlich Krankenversicherte. Diese und weitere Neuregelungen sind in den letzten Wochen in Kraft getreten oder tun dies zum Monatsanfang, wie die Bundesregierung jetzt mitteilte.

Schnellerer Ausbau von Stromnetzen

Bundesweit wird viel Strom aus erneuerbarer Energie erzeugt. Der notwendige Netzausbau stockt allerdings oft noch. Nun gibt es Regelungen, auf deren Grundlage die "Stromautobahnen" von Nord nach Süd schneller ausgebaut werden können. Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus ist laut Bundesregierung bereits am 17.05.2019 in Kraft getreten. Es sieht insbesondere vor, die erforderlichen Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.

Schnellere Arzttermine - bessere Versorgung

Künftig sollen Kassenpatienten schneller einen Arzttermin bekommen können. Die allgemeine Sprechstundenzeit von Ärzten wird sich von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche erhöhen. Außerdem wird die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz ist am 11.05.2019 in Kraft getreten.

Mehr Transparenz in der Sicherheitsbranche

Mehr Transparenz soll es in der Sicherheitsbranche geben. Laut Regierungsmitteilung sind Daten von Bewachungsunternehmen und deren Personal in einem zentralen, elektronischen Register zu speichern. Über das Register können durch die Verfassungsschutzbehörden Abfragen zu Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben getätigt werden, um etwa die Zuverlässigkeit dieser Personen prüfen zu können. Hierzu zählt beispielsweise auch das Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften. Das neue Register startet am 01.06.2019. Es enthält auch Informationen zu den Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt das Register.

Freiwilligendienste auch in Teilzeit möglich

Bislang konnten nur über 27-Jährige einen Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren. Nun ist das auch für Jüngere möglich, wenn es gewichtige persönliche Gründe gibt. Das hilft vor allem Interessierten, die zum Beispiel für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Das entsprechende Gesetz ist am 11.05.2019 in Kraft getreten.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2019.

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