Gesetzentwurf zur Rentenstabilisierung in Bundestag eingebracht

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Rentenstabilisierung (BT-Drs. 19/4668) in den Bundestag eingebracht. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 08.10.2018 mitgeteilt. Der Entwurf sieht eine doppelte Haltelinie für das Rentenniveau (48 Prozent) und die Beiträge (20 Prozent) vor, die vorerst bis 2025 gelten soll.

Niveausicherungsklausel und Beitragssatzgarantie

Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll laut Entwurf die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden, die dafür sorgt, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird. Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, solle eine Beitragssatzgarantie eingeführt werden, indem bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind. Zusätzlich verpflichte sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die allgemeine Rentenversicherung.

Bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Weiter sieht der Entwurf eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit vor. So solle die Zurechnungszeit für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten verlängert werden. Anschließend werde ab 2020 die Zurechnungszeit schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben.

Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Ferner soll Elternteilen künftig für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Jahr Erziehungszeit anerkannt werden.

Entlastung von Geringverdienern

Um Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, solle die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeträge zahlen, zu einem "sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich" weiterentwickelt werden. Die Obergrenze der Beitragsentlastung solle auf 1.300 Euro angehoben werden. Zudem solle sichergestellt werden, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen führen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2018.

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