Verbriefungen für die Kapitalmärkte sollen in Zukunft einfach, transparent und standardisiert erfolgen. Um die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/4460) zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 24.09.2018 mit.
Ziel: Integrität und Transparenz des Finanzmarkts
Damit werde auch den neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bezüglich der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen Rechnung getragen. Nach Angaben der Bundesregierung zielten die Wirkungen des Vorhabens "auf eine nachhaltige Entwicklung, weil sie die Integrität und Transparenz des Finanzmarkts zum Ziel haben und damit das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarkt stärken".
Redaktion beck-aktuell, 26. September 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.
19/4460) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Hellgardt, Der europäische Rechtsrahmen für Verbriefungen - Zu einem zentralen Baustein der Kapitalmarktunion, EuZW 2018, 709