Gesetzentwurf zur Neuregelung der DIHK vorgelegt

Die Bundesregierung will die Kammerstruktur in Deutschland neu regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, um bei der Vertretung auf Bundesebene die Wahrnehmung des Gesamtinteresses aller gesetzlichen Mitglieder der Industrie- und Handelskammern (IHK) sicherzustellen. Die Aufgabenverteilung zwischen IHKs und Dachorganisation solle davon unberührt bleiben, heißt es. Zudem geht es um Klarstellungen, was den Aufgabenbereich der IHKs bei Stellungnahmen betrifft.

DIHK soll Körperschaft des öffentlichen Rechts werden

Konkret sieht der Entwurf vor, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Dachverband in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Für alle IHKs soll es eine gesetzliche Mitgliedschaft in der Bundeskammer geben. Bis zum Vollzug der Umwandlung soll der DIHK e.V. für eine Übergangsphase von bis zu zwei Jahren die Aufgaben der Bundeskammer wahrnehmen, für alle IHKs besteht den Angaben zufolge eine Pflichtmitgliedschaften im DIHK e.V. während der Übergangsphase. "Die öffentlich-rechtliche Organisationsform auch auf Bundesebene gewährleistet die Möglichkeiten der gemeinsamen und effektiven Aufgabenerfüllung der IHKs, ohne dabei die bewährte regionale Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen", heißt es zur Begründung.

Neuregelung führt im laufenden Jahr zu Zusatzkosten von mehr als 70.000 Euro

Bei den Klarstellungen geht es darum, dass Fragen der Arbeitsmarktpolitik und der Sozialpolitik grundsätzlich vom Aufgabenbereich bei Stellungnahmen erfasst sind. "Das gilt nicht im grundrechtlich geschützten Aufgabenbereich der Sozialpartner." Der Entwurf führe zu erhöhten Personalkosten im zweiten Halbjahr dieses Jahres und in den Folgejahren. Für das zweite Halbjahr 2021 geht die Bundesregierung von Zusatzkosten von mehr als 70.000 Euro aus.

Bundesregierung reagiert auf Austritts-Urteil des BVerwG

Die Bundesregierung reagiert mit den geplanten Änderungen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches eine IHK verpflichtet hatte, aufgrund "wiederholt kompetenzüberschreitender Äußerungen der Vertreter des DIHK e.V." aus diesem auszutreten (Urteil vom 14.10.2020, BeckRS 2020, 37069). Mit dem Austritt dieser IHK sei die Vollständigkeit für die Tätigkeit des DIHK e.V. auf Bundesebene nicht mehr gegeben, erklärt sie und verweist auf weitere anhängige Gerichtsverfahren zum Austritt einer Kammer aus dem DIHK e.V.. "Folgen künftig weitere Kündigungen von IHKs, ist die Vertretung des Gesamtinteresses der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den DIHK e.V. nicht mehr möglich und auch die Finanzierung der Aufgaben des DIHK e.V. ist nicht mehr gewährleistet."

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2021.