Das Bundeskabinett hat am 25.01.2017 dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) zugestimmt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, passt das Gesetz die sogenannten vermiedenen Netzentgelte schrittweise an die Erfordernisse der Energiewende an. Dabei handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen, die aus den Netzkosten finanziert werden.
Netzkosten werden gedämpft
"Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Kostengerechtigkeit bei den Netzentgelten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte dämpfe bundesweit die Netzkosten. Zugleich wirke sie gegen die Spreizung der Netzentgelte in Deutschland. Denn die Netzgebiete in Deutschland seien in unterschiedlich hohem Maße von den vermiedenen Netzentgelten betroffen, betonte Gabriel.
Abschaffung in drei Schritten
Die geplante Neuregelung sieht eine Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte in drei Schritten vor: 2017/2018 sollen die Berechnungsgrundlagen korrigiert werden. Sodann sollen ab 2018 für Anlagen mit volatiler Stromerzeugung und ab 2021 für alle anderen Anlagen die Zahlungen für Neuanlagen vollständig und für Bestandsanlagen schrittweise über zehn Jahre abgeschafft werden.
Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur finden Sie auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Stelter/Ipsen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz), EnWZ 2016, 483
Kling, Die Rechtskontrolle von Netzentgelten im Energiesektor nach Kartellrecht, Energierecht und Zivilrecht, ZHR 2013, 90