Bekämpfung der Umweltvermüllung, mehr Nachhaltigkeit bei Kunststoffen
Wie der parlamentarische Pressedienst in einer Mitteilung schreibt, sollen mit dem geplanten Gesetz (BT-Drs. 20/5164) Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung umgesetzt werden, die sich aus der EU-Richtlinie 2019/904 ergeben. Konkret sei vorgesehen, dass Hersteller von Plastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakfiltern die "notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken", heiße es im Gesetzentwurf. Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller solle dazu beitragen, "Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern".
Hersteller müssen jährliche Abgabe an Einwegkunststoff-Fonds zahlen
So sei geplant, dass Unternehmen künftig eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe dieser "Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion" sei abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegplastikprodukten, schreibe die Bundesregierung. Abgabesätze und Auszahlungskriterien würden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch Rechtsverordnung bestimmt. Dabei müsse entsprechend der europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde gelegt werden.
Abgabepflicht und Auszahlung an Kommunen ab 2025
Aus dem Fonds sollen Kommunen künftig Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen. Die Kostenerstattung solle erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr 2024 erfolgen. Basierend auf ersten Forschungsergebnissen des Umweltbundesamtes schätze die Bundesregierung die jährlichen Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro. Am 19.01.2023 berate der Bundestag erstmalig über das Gesetz.