Gesetzentwurf zur EU-weiten Elektronischen Signatur vorgelegt

Elektronische Signaturen sollen einfacher verwendbar werden und in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, BT-Drs. 18/12494) vorgelegt.

Schnellere und effizientere Verfahren erwartet

Ziel sei es, sichere, vertrauenswürdige und nahtlose Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen, meldet der Pressedienst des Bundestages. Geregelt werde, wie sogenannte Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel) bezogen und verwendet werden können. Für die Wirtschaft bedeutet die Nutzung qualifizierter elektronischer Vertrauensdienste laut Regierung, dass Verfahren schneller und effizienter werden. Da auf physische Dokumente verzichtet werden könne, ließen sich Prozesse elektronisch und gleichzeitig medienbruchfrei ("papierloses Büro") gestalten, erwartet die Bundesregierung.

Bundesrat schlägt Änderungen und Ergänzungen vor

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Ergänzung des Entwurfs, zu denen sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unterschiedlich äußert. Insgesamt stellen die Länder fest, dass das neue elektronische Siegel gerade für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung darstelle.

Redaktion beck-aktuell, 31. Mai 2017.

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