Selbstständige bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Karlsruhe geplant
Laut Entwurf soll durch das Gesetz eine selbstständige bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Karlsruhe geschaffen werden. In Leipzig solle ein Standort eingerichtet werden. Wie es im Einzelnen weiter heißt, sollen in einem auf Bürgerbeteiligung angelegten Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie aufgegriffen und für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar gemacht werden. Dabei seien die historischen, europäischen und internationalen Bezüge angemessen zu berücksichtigen.
Jährliche Personal- und Sachkosten ab 2026 im unteren zweistelligen Millionen-Bereich
Der einmalige Erfüllungsaufwand auf Bundesebene werde sich für die Unterbringungsmaßnahmen an den Standorten Karlsruhe und Leipzig voraussichtlich jeweils im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich bewegen, heißt es weiter. Der laufende Erfüllungsaufwand für den Bund bis zum Jahr 2025 werde sich voraussichtlich insgesamt auf eine Summe im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich summieren. Die Personal- und Sachkosten würden sich in den Jahren 2020 bis 2025 stetig erhöhen und sich zum Zeitpunkt der Eröffnung im Jahre 2026 für beide Standorte zusammen einen jährlichen Bedarf im deutlich unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich jährlich erreichen.