Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen in Bundestag eingebracht

Der Bund will den Kommunen in Folge der Corona-Pandemie stärker finanziell helfen. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der insbesondere vorsieht, dass der Bund in diesem Jahr einmalig Mindereinnahmen der Länder bei der Gewerbesteuer ausgleicht und die Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende dauerhaft bis zu 74% übernimmt.

Entlastung soll handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen gewährleisten

Wie der parlamentarische Pressedienst in einer Mitteilung vom 01.07.2020 schreibt, führt die Koalition als Begründung für die alle Gemeinden und Städte betreffenden Änderungen im Entwurf eines "Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder" (BT-Drs. 19/20598) an, dass Deutschland "handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen" brauche, "dies gilt erst recht in einer Krisensituation". Die Entlastung der ostdeutschen Bundesländer begründen Koalition und Bundesregierung mit der dadurch zu erzielenden Verbesserung der finanziellen Spielräume der betroffenen Länder.

Mindereinnahmen-Ausgleich schlägt mit etwa 6 Milliarden Euro zu Buche

Der pauschale Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer wird den Bundeshaushalt laut Entwurf mit 6,134 Milliarden Euro belasten. Der Beitrag enthalte die Wirkungen der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen auf die Bundesergänzungszuweisungen. Auf die Haushalte der Länder kommen den Angaben zufolge Mehrausgaben in Höhe von 4,834 Milliarden Euro zu.

Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung kosten rund 3,4 Milliarden Euro

Die Entlastung die Kreise und kreisfreien Städte - und entsprechende Mehrausgaben im Bundeshaushalt - durch die erhöhte Bundesbeteiligungen an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ist dem Entwurf zufolge mittelfristig mit rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zu taxieren. Für das Jahr 2020 seien die Mehrausgaben aufgrund der dynamischen Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten durch die Corona-Pandemie nicht belastbar zu quantifizieren. Laut Entwurf wird die Beteiligung des Bundes im Schnitt um 25 Prozentpunkte angehoben. Die gesetzliche Obergrenze von 74% - bisher 49% - bezieht sich den Angaben zufolge auf die bundesweiten Ausgaben. Es sei daher nicht auszuschließen, "dass sich der Bund in einzelnen Ländern auch mit deutlich mehr als 75% an den Leistungen für Unterkunft und Heizung beteiligen wird". Eine Bundesauftragsverwaltung soll ausgeschlossen werden.

Grundgesetzänderungen nötig

Für den einmaligen Gewerbesteuerausgleich sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zudem Änderungen im Grundgesetz nötig. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 19/20595) wird wie der Entwurf für das Entlastungsgesetz am 02.07.2020 in erster Lesung beraten.

343 Milliarden Euro Mehrausgaben für Rentenleistungen aus DDR-Zusatzversorgungssystemen

Nach dem Entwurf sollen zudem ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Dies soll durch eine Änderung im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz erfolgen. Der Bund soll demnach 50 statt bisher 40% der entsprechenden Aufwendungen übernehmen. Für 2021 rechnen Koalition und Bundesregierung mit einer Entlastung der ostdeutschen Länder in Höhe von 343 Milliarden Euro, die als Mehrausgabe im Bundeshaushalt anfällt, 2024 soll sie 366 Millionen Euro betragen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2020.