Bundesregierung will "Chancen-Aufenthaltsrecht" einführen

Mit der Einführung eines "Chancen-Aufenthaltsrechts" will die Bundesregierung langjährig geduldeten Ausländern ermöglichen, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen laut dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse und ein Identitätsnachweis. Weitere Neuregelungen betreffen das Abschieberecht, die Fachkräfteeinwanderung und den Zugang zu Integrationskursen.

"Chancen-Aufenthalt" nur für rechtstreue Geduldete

Das einjährige "Chancen-Aufenthaltsrecht" sollen Menschen erhalten, die am 01.01.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Profitieren sollen davon nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäterinnen und Straftäter sollen grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der einjährigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen. Ende 2021 haben sich der Vorlage zufolge in Deutschland 242.029 geduldete Ausländerinnen und Ausländer aufgehalten, davon 136.605 seit mehr als fünf Jahren.

Anpassung des Bleiberechts - Zugleich konsequentere Abschiebungen

Ferner sieht das Gesetz vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren - oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern - ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert. Gleichzeitig soll konsequenter als bisher die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern.

Erleichterungen für Fachkräfteeinwanderung

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Ärzte ohne Papiere dürfen vorläufig Arbeiten 

Eine weitere Neuregelung zielt auf Flüchtlinge mit einer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung, denen aufgrund nicht verfügbarer Unterlagen oder Nachweise eine Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nicht zeitnah erteilt werden kann. Daher soll zur kurzfristigen Lösung sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden und qualifizierten Versorgung in Aufnahmeeinrichtungen befristet eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde eingeführt werden, die auf die Versorgung anderer Schutzsuchender in der entsprechenden Einrichtung beschränkt ist.

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2022.