Gesetzentwurf: Kampf gegen Stalking soll effektiver werden

Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung des Stalkings veröffentlicht. Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt, sollen mehr Stalking-Fälle – auch solche, die sich im Internet abspielen – vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.

Nachweis-Hürden sollen gesenkt werden

Nachgewiesen werden muss derzeit ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.

Härtere Bestrafung in besonders schweren Fällen

Der Strafrahmen soll weiter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vorsehen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2021.